Artikel 5 VO (EU) 2021/2078
Technische und administrative Unterstützung
(1) Die Kommission richtet ein Team zur Anwendungsunterstützung ein, das Nutzern von Eudamed zeitnah Hilfe leistet und über eine spezielle funktionale Mailbox erreichbar ist.
(2) Die Kommission stellt den Nutzern von Eudamed die einschlägige technische Dokumentation über Eudamed, häufig gestellte Fragen zu Eudamed und die Dokumentation zur Unterstützung von Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M) zur Verfügung.
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