Artikel 1 VO (EU) 2021/2079

(1) Vitamin D2-Pilzpulver wird gemäß den Angaben im Anhang in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.

(2) Für die Dauer von fünf Jahren ab dem 19. Dezember 2021 darf nur der ursprüngliche Antragsteller:

    Unternehmen: MBio, Monaghan Mushrooms,

    Anschrift: Tullygony, Tyholland, Co. Monaghan, Irland,

    das in Absatz 1 genannte neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Nutzung der nach Artikel 2 geschützten Daten oder mit Zustimmung von MBio, Monaghan Mushrooms.

(3) Der Eintrag in der in Absatz 1 genannten Unionsliste umfasst die im Anhang festgelegten Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.