Artikel 100 VO (EU) 2021/2085
Zusätzliche Aufgaben des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3”
Zusätzlich zu den in Artikel 5 genannten Aufgaben hat das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3” die folgenden Aufgaben:
- a)
- Förderung produktiver Beziehungen zwischen europäischen und afrikanischen Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen;
- b)
- Sensibilisierung für gemeinsame Interessen und gemeinsame Ziele der Institutionen und Forschungsgruppen, um die Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten und auf der Ebene der Institutionen zu vereinfachen und auszubauen;
- c)
- Beitrag zur erleichterten Abstimmung globaler Gesundheitsstrategien europäischer und afrikanischer Geldgeber, Institutionen und Behörden;
- d)
- Mobilisierung zusätzlicher Investitionen unter Einbeziehung von Partnern aus dem privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Sektor;
- e)
- Förderung von Synergien, Zusammenarbeit und gemeinsamen Maßnahmen mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) geschaffenen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, insbesondere für den Aufbau von Kapazitäten und die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Infrastrukturen.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).
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