Artikel 101 VO (EU) 2021/2085

Mitglieder

Die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3” sind

a)
die Union, vertreten durch die Kommission;
b)
die EDCTP Association, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach niederländischem Recht, nachdem sie ihren Beschluss, dem Gemeinsamen Unternehmen „Global Health EDCTP3” beizutreten, in Form einer Verpflichtungserklärung mitgeteilt hat, die keine anderen als die in dieser Verordnung dargelegten Bedingungen für ihren Beitritt enthält.

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