Artikel 102 VO (EU) 2021/2085

Finanzbeitrag der Union

Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3” beträgt bis zu 800000000 EUR, einschließlich bis zu 59756000 EUR für Verwaltungskosten, und setzt sich wie folgt zusammen:

a)
bis zu 400000000 EUR, sofern andere Mitglieder als die Union oder die sie konstituierenden Rechtsträger oder mit ihnen verbundenen Rechtsträger mindestens einen entsprechenden Beitrag leisten;
b)
bis zu 400000000 EUR, sofern die beitragenden Partner oder die sie konstituierenden Rechtsträger oder mit ihnen verbundenen Rechtsträger mindestens einen entsprechenden Beitrag leisten.

Wenn die Bedingung nach Buchstabe b nicht erfüllt ist, wird der Betrag nach Buchstabe a um bis zu 400000000 EUR erhöht, sofern der Beitrag anderer Mitglieder als der Union oder der sie konstituierenden Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger gemäß Artikel 103 Absatz 1 mindestens dem Gesamtbetrag entspricht, um den dieser Betrag erhöht wird.

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