Artikel 117 VO (EU) 2021/2085

Mitglieder

Die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen” sind

a)
die Union, vertreten durch die Kommission;
b)
der nach belgischem Recht eingetragene europäische Koordinierungsausschuss der radiologischen, elektromedizinischen und IT-medizinischen Industrie (European Coordination Committee of the Radiological, Electromedical and healthcare IT Industry/COCIR), der nach luxemburgischem Recht eingetragene europäische Dachverband der Arzneimittelunternehmen und -verbände (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations/EFPIA) einschließlich seiner Untergruppe Vaccines Europe, die nach belgischem Recht eingetragenen Verbände EuropaBio und MedTech Europe, nachdem sie ihre jeweiligen Beschlüsse, dem Gemeinsamen Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen” bedingungslos beizutreten, in Form einer Verpflichtungserklärung mitgeteilt haben, die keine anderen als die in dieser Verordnung dargelegten Bedingungen für ihren Beitritt enthält;
c)
die assoziierten Mitglieder, die gemäß Artikel 7 auszuwählen sind.

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