Artikel 118 VO (EU) 2021/2085

Finanzbeitrag der Union

Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen” beträgt bis zu 1200000000 EUR, einschließlich bis zu 30212000 EUR für Verwaltungskosten, und setzt sich wie folgt zusammen:

a)
bis zu 1000000000 EUR, sofern ein entsprechender Beitrag anderer Mitglieder als der Union oder der sie konstituierenden Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger geleistet wird;
b)
bis zu 200000000 EUR, sofern entsprechende zusätzliche Beiträge der beitragenden Partner oder der sie konstituierenden Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger geleistet werden.

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