Artikel 134a VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Exekutivdirektors

Abweichend von Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c erstellt der Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips das Arbeitsprogramm des gemeinsamen Unternehmens auf der Grundlage der vom Rat der öffentlichen Körperschaften gemäß Artikel 137 Buchstabe aa erstellten Skizze und der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda und legt es dem Verwaltungsrat zur Annahme vor.

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