Artikel 145 VO (EU) 2021/2085
Finanzbeitrag der Union
Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 beträgt bis zu 600000000 EUR, einschließlich bis zu 30000000 EUR für Verwaltungskosten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.