Artikel 157 VO (EU) 2021/2085

Vereinbarung mit Eurocontrol

Als Gründungsmitglied des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 werden die Rolle und der Beitrag von Eurocontrol in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien (dem Gemeinsamen Unternehmen SESAR3 und Eurocontrol) festgelegt. In dieser Vereinbarung werden die Aufgaben, Zuständigkeiten und Beiträge von Eurocontrol zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 in Bezug auf Folgendes beschrieben:

a)
Organisation der Forschungs-, Entwicklungs- und Bewertungstätigkeiten von Eurocontrol gemäß dem Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3;
b)
Bereitstellung von fachlicher Unterstützung und Beratung für das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 auf dessen Ersuchen;
c)
Unterstützung und Beratung der gemeinsamen Entwicklungsarbeiten für die künftigen europäischen Flugverkehrsmanagementsysteme, insbesondere im Zusammenhang mit der künftigen Luftraumarchitektur;
d)
Unterstützung der Überwachung der Umsetzung von SESAR-Lösungen im Einklang mit dem europäischen ATM-Masterplan;
e)
Zusammenarbeit mit den Eurocontrol-Mitgliedstaaten, um eine breite Unterstützung der politischen Ziele der Union und der Ergebnisse der Forschungs-, Bewertungs- und Demonstrationstätigkeiten unter gesamteuropäischen Netzpartnern sicherzustellen;
f)
Unterstützung bei der Programmverwaltung;
g)
Leistung eines Beitrags zu den Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 und Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 in den Bereichen Informationstechnologie, Kommunikation und Logistik.

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