Artikel 159 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste

(1) Zusätzlich zu den in den Artikeln 4 und 5 genannten Zielen verfolgt das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste die folgenden allgemeinen Ziele:

a)
Förderung der technologischen Führungsrolle Europas in künftigen intelligenten Netzen und Diensten durch die Festigung der derzeitigen industriellen Stärken und Ausweitung des Umfangs der 5G-Konnektivität auf die breitere strategische Wertschöpfungskette, einschließlich Erbringung cloud-gestützter Dienste sowie Komponenten und Geräte;
b)
Abstimmung der strategischen Fahrpläne eines breiteren Spektrums von Akteuren der Industrie, darunter nicht nur die Telekommunikationsbranche, sondern auch Akteure aus den Bereichen Internet der Dinge, Cloud sowie Komponenten und Geräte;
c)
Förderung technologischer und wissenschaftlicher europäischer Exzellenz zur Unterstützung der Führungsrolle Europas bei der Gestaltung und dem Umgang mit 6G-Systemen bis 2030;
d)
Stärkung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen und der Annahme digitaler Lösungen auf den europäischen Märkten, insbesondere indem ein strategischer Koordinierungsmechanismus für das Programm „Connecting Europe 2”  — Digitales sowie Synergien innerhalb von „Connecting Europe 2” sowie mit dem Programm „Digitales Europa” und dem Fonds „InvestEU” als Teil des Umfangs und der Verwaltung des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste sichergestellt werden;
e)
Vorbereitung des europäischen Zuliefer-Sektors für intelligente Netze und Dienste auf die längerfristigen Chancen, die sich aus der Entwicklung vertikaler Märkte für 5G- und künftig 6G-Infrastrukturen und -Dienste in Europa ergeben;
f)
Förderung von digitalen Innovationen bis 2030, um den Erfordernissen des europäischen Marktes und den Anforderungen der Politik, einschließlich der anspruchsvollsten Anforderungen der vertikalen Industrie, sowie gesellschaftlichen Anforderungen in Bereichen wie Sicherheit, Energieeffizienz und elektromagnetische Felder gerecht zu werden;
g)
Unterstützung der Abstimmung künftiger intelligenter Netze und Dienste mit den politischen Zielen der Union, darunter der europäische Grüne Deal, die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, Ethik und Datenschutz, sowie ein nachhaltiges Internet, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht.

(2) Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste verfolgt außerdem die folgenden spezifischen Ziele:

a)
Förderung der Entwicklung von Technologien, mit denen moderne Anforderungen an die Kommunikation erfüllt werden können, bei gleichzeitiger Unterstützung der europäischen Spitzenleistung im Bereich der Technologien und Architekturen intelligenter Netze und Dienste und deren Entwicklung hin zu 6G, einschließlich solider europäischer Standpunkte in Bezug auf Normen, wesentliche Patente und Schlüsselanforderungen, wie Anforderungen an Frequenzbänder, die für künftige fortschrittliche Technologien für intelligente Netze benötigt werden;
b)
Beschleunigung der Entwicklung energieeffizienter Netztechnologien mit dem Ziel, den Energie- und Ressourcenverbrauch der gesamten digitalen Infrastruktur bis 2030 erheblich zu senken und den Energieverbrauch wichtiger vertikaler Industriezweige, unterstützt durch Technologien für intelligente Netze und Dienste, zu reduzieren;
c)
Beschleunigung der Entwicklung und des umfassenden Ausbaus von 5G-Infrastruktur bis 2025 und anschließend der 6G-Infrastruktur in Europa, insbesondere, indem die Koordinierung und die strategische Unterstützung des Ausbaus von 5G für die vernetzte und automatisierte Mobilität entlang grenzüberschreitender Korridore gefördert wird, wobei das Programm „Connecting Europe 2”  — Digitales herangezogen und der Ausbau durch „Connecting Europe 2” , „Digitales Europa” und „InvestEU” gefördert wird;
d)
Förderung einer nachhaltigen und vielfältigen Liefer- und Wertschöpfungskette im Einklang mit dem Instrumentarium für 5G-Cybersicherheit;
e)
Verbesserung der Positionierung der Industrie der Union in der globalen Wertschöpfungskette für intelligente Netze und Dienste durch die Schaffung einer kritischen Masse öffentlicher und privater Akteure, insbesondere durch die Erhöhung des Beitrags der Akteure im Bereich Software und Internet der Dinge, die Mobilisierung nationaler Initiativen und die Unterstützung des Markteintritts neuer Akteure;
f)
Förderung der Angleichung an ethische und Sicherheitsanforderungen und deren Einbeziehung in die strategischen Forschungs- und Innovationsagenden sowie, falls angemessen, Bereitstellung von Beiträgen zum Gesetzgebungsverfahren der Union.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.