Artikel 53 VO (EU) 2021/2085

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus

a)
fünf Vertretern der Kommission im Namen der Union und
b)
fünf Vertretern der anderen Mitglieder als der Union, von denen zumindest einer ein Vertreter von KMU sein sollte.

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