Artikel 53 VO (EU) 2021/2085
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
- a)
- fünf Vertretern der Kommission im Namen der Union und
- b)
- fünf Vertretern der anderen Mitglieder als der Union, von denen zumindest einer ein Vertreter von KMU sein sollte.
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