Artikel 75 VO (EU) 2021/2085

Mitglieder

Die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff sind

a)
die Union, vertreten durch die Kommission;
b)
die Hydrogen Europe AISBL, eine nach belgischem Recht eingetragene Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (im Folgenden „Industrieverband” ), nachdem sie ihren Beschluss, dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff beizutreten, in Form einer Verpflichtungserklärung mitgeteilt hat, die keine anderen als die in dieser Verordnung dargelegten Bedingungen für ihren Beitritt enthält;
c)
die Hydrogen Europe Research AISBL, eine nach belgischem Recht eingetragene Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (im Folgenden „Forschungsverband” ), nachdem sie ihren Beschluss, dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff beizutreten, in Form einer Verpflichtungserklärung mitgeteilt hat, die keine anderen als die in dieser Verordnung dargelegten Bedingungen für ihren Beitritt enthält.

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