Artikel 74 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff

Zusätzlich zu den in Artikel 5 genannten Aufgaben hat das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff die folgenden Aufgaben:

a)
Bewertung und Überwachung des technologischen Fortschritts und der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hindernisse für die Markteinführung, auch auf den entstehenden Wasserstoffmärkten;
b)
Beitrag zur Ausarbeitung von Vorschriften und Normen im Rahmen der politischen Leitlinien und unter der Aufsicht der Kommission, unbeschadet ihrer politischen Vorrechte, um Hindernisse für die Markteinführung zu beseitigen und die Ersetzbarkeit, die Interoperabilität und den Handel im Binnenmarkt und weltweit zu fördern;
c)
Unterstützung der Kommission — unter anderem mit technischem Fachwissen — bei ihren internationalen Initiativen im Rahmen der Wasserstoffstrategie, wie der internationalen Partnerschaft für die Wasserstoffwirtschaft (International Partnership on the Hydrogen Economy, IPHE), der Innovationsmission (Innovation Mission) und dem Wasserstoffforum der Ministerkonferenz für saubere Energie (Clean Energy Ministerial Hydrogen Initiative).

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