Artikel 80 VO (EU) 2021/2085
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
- a)
- Vertretern der Kommission im Namen der Union,
- b)
- sechs Vertretern des Industrieverbands unter Berücksichtigung der geografischen, geschlechterspezifischen, unternehmensgrößebezogenen und sektorbezogenen Vertretung,
- c)
- einem Vertreter des Forschungsverbands.
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