Artikel 80 VO (EU) 2021/2085

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus

a)
Vertretern der Kommission im Namen der Union,
b)
sechs Vertretern des Industrieverbands unter Berücksichtigung der geografischen, geschlechterspezifischen, unternehmensgrößebezogenen und sektorbezogenen Vertretung,
c)
einem Vertreter des Forschungsverbands.

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