Artikel 83 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Exekutivdirektors

Zusätzlich zu den in Artikel 19 genannten Aufgaben hat der Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff außerdem die folgenden Aufgaben:

a)
Anregung und Durchführung von Tätigkeiten, die Synergien mit einschlägigen Tätigkeiten und Programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene begünstigen;
b)
Unterstützung und Beitrag zu anderen Initiativen der Union mit Bezug zu Wasserstoff, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verwaltungsrat;
c)
Einberufung — vorbehaltlich Genehmigung des Verwaltungsrats — eines jährlichen europäischen Partnerschaftsforums für sauberen Wasserstoff, in dessen Rahmen der in Artikel 82 Buchstabe d genannte unabhängige wissenschaftliche Beratungsworkshop stattfindet und das nach Möglichkeit gemeinsam mit und parallel zum europäischen Wasserstoffforum (European Hydrogen Forum) der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff stattfindet.

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