Artikel 82 VO (EU) 2021/2085

Zusätzliche Aufgaben des Verwaltungsrats

Zusätzlich zu den in Artikel 17 genannten Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff außerdem die folgenden Aufgaben:

a)
Förderung von Synergien mit einschlägigen Tätigkeiten und Programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene, insbesondere mit solchen, die die Einführung von Forschungs- und Innovationslösungen, den Einsatz von Infrastruktur, Bildung und regionale Entwicklung im Bereich der Nutzung von sauberem Wasserstoff unterstützen;
b)
Festlegung der strategischen Ausrichtung gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 17 Buchstabe n in Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Partnerschaften, einschließlich Partnerschaften in den Bereichen emissionsfreier Straßenverkehr, emissionsfreier Schiffsverkehr, Europas Eisenbahnen, saubere Luftfahrt, Prozesse für den Planeten und sauberer Stahl im Einklang mit ihren jeweiligen strategischen Forschungs- und Innovationsagenden oder einem anderen gleichwertigen Dokument;
c)
Förderung der Markteinführung von Technologien und Lösungen zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals;
d)
Gewährleistung der Einholung unabhängiger Stellungnahmen und Gutachten — zur strategischen Forschungs- und Innovationsagenda, zu den Arbeitsprogrammen und zu den Entwicklungen in benachbarten Sektoren — von der breiten Wissenschaftsgemeinschaft im Rahmen eines als Teil des Europäischen Partnerschaftsforums für sauberen Wasserstoff veranstalteten unabhängigen wissenschaftlichen Beratungsworkshops.

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