Artikel 1 VO (EU) 2021/2090
Verweigerung der Zulassung
Die Zulassung von Titandioxid (E 171) als Zusatzstoff zur Verwendung in der Tierernährung in der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Farbstoffe: Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen” wird verweigert.
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