ANHANG I VO (EU) 2021/2094

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Zusatzstoffkategorie: Kokzidiostatika und Histomonostatika
51756i Zoetis Belgium SA

Decoquinat

(Deccox)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Decoquinat: 60,0 g/kg

Sojaöl: 28,5 g/kg

Kolloidales Siliciumdioxid: 0,6 g/kg

Weizenfuttermehl: qs 1 kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Decoquinat

C24H35NO5

Ethyl-6-decycloxy-7-ethoxy-4-hydroxyquinolin-3-carboxylat

CAS-Nr.: 18507-89-6

Verwandte Verunreinigungen:

6-Decycloxy-7-ethoxy-4-hydroxyquinolin-3-carbonsäure: < 0,5 %

Methyl-6-decycloxy-7-ethoxy-4-hydroxyquinolin-3-carboxylat: < 1,0 %

Diethyl-4-decycloxy-3-ethoxyanilinomethylenmalonat (Anilinverbindung) < 0,5 %

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Decoquinat im Futtermittelzusatzstoff, in den Vormischungen und in den Futtermitteln:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit Fluoreszenzdetektion (RP-HPLC-FL) — EN 16162

Masthühner 30 40
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff wird Mischfuttermitteln als Vormischung beigegeben.
3.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Kokzidiostatika gemischt werden.
4.
Der Zulassungsinhaber hat Programme zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen auf Resistenz gegen Bakterien und Eimeria spp. durchzuführen.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
20.12.2031

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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