Artikel 4 VO (EU) 2021/2103
Verwaltung der Inhalte
(1) Das Web-Portal sorgt für eine Trennung zwischen den Seiten der Website, die Informationen für die Öffentlichkeit enthalten, sowie der Suchfunktion und den Seiten der Website, die dem Nutzer das Abrufen der Kontaktinformationen der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde ermöglichen.
(2) Damit eu-LISA die Inhalte verwalten kann, enthält das Web-Portal eine gesicherte Verwaltungsschnittstelle. Sämtliche Zugriffe auf diese Verwaltungsschnittstelle und die vorgenommenen Änderungen werden gemäß Artikel 7 protokolliert.
(3) Die Verwaltungsschnittstelle gestattet eu-LISA, Inhalte des Web-Portals hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen. Unter keinen Umständen ermöglicht diese Schnittstelle eu-LISA den Zugriff auf Daten zu Drittstaatsangehörigen, die in den Informationssystemen der EU gespeichert sind.
(4) Die Content-Management-Lösung umfasst ein Staging-System, bei dem alle Änderungen vorbereitet, eingesehen und zur Veröffentlichung zu einem gegebenen Zeitpunkt an das Online-System weitergeleitet werden können. Das Staging-System muss zudem über Instrumente verfügen, welche die Verwaltung der Inhalte erleichtern und eine Vorschau des Ergebnisses von Änderungen ermöglichen.
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