Artikel 36 VO (EU) 2021/2115
Geltungsbereich
Bulgarien, Griechenland, Spanien und Portugal gewähren aktiven Landwirten, die Baumwolle des KN-Codes 520100 erzeugen, nach den in diesem Unterabschnitt festgelegten Bedingungen eine kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.
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