Artikel 48 VO (EU) 2021/2115
Planung, Berichterstattung und Leistungsabschluss auf Ebene der operationellen Programme
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 102, Artikel 111 Buchstaben g, und h, Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 134 gelten für die Interventionskategorien in den Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstaben a, d, e und f nicht auf Ebene der Intervention, sondern auf der Ebene der operationellen Programme. Die Planung, die Berichterstattung und der Leistungsabschluss erfolgt für diese Interventionskategorien ebenfalls auf der Ebene der operationellen Programme.
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