ANHANG I VO (EU) 2021/2115

WIRKUNGS-, ERGEBNIS-, OUTPUT- UND KONTEXTINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 7

(1)(2)

Bewertung der Leistung der Politik (mehrjährig) — WIRKUNG (I = IMPACT)

Ziele und entsprechende Wirkungsindikatoren(1)

Leistungsüberprüfung — ERGEBNIS(2) (R = RESULT)

Nur auf der Grundlage von Interventionen, die im Rahmen der GAP unterstützt werden

Querschnittsziel der EU Wirkungsindikatoren Ergebnisindikatoren
Modernisierung der Landwirtschaft und ländlicher Gebiete durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen
I.1
Wissensaustausch und Innovation: Anteil von Wissensaustausch und Innovation am GAP-Haushalt
R.1PR
Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation: Anzahl der Personen, die von Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) profitieren, die im Rahmen der GAP zur Verbesserung der nachhaltigen ökonomischen, sozialen, ökologischen und klimabezogenen Leistung sowie Ressourceneffizienz Unterstützung erhalten
R.2
Verknüpfung von Beratung und Systemen für den Wissenstransfer: Anzahl der Berater, die Unterstützung für die Integration in die Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) erhalten
R.3
Digitalisierung der Landwirtschaft: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten
(3)
Spezifische Ziele der EU Wirkungsindikatoren Ergebnisindikatoren
Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der gesamten Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union
I.2
Verringerung von Einkommensunterschieden: Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich zur Gesamtwirtschaft
I.3
Begrenzung von Schwankungen der landwirtschaftlichen Einkommen: Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen
I.4
Unterstützung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen: Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen nach Art der landwirtschaftlichen Tätigkeit (verglichen mit dem Durchschnitt in der Landwirtschaft)
I.5
Beitrag zum räumlichen Gleichgewicht: Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen (verglichen mit dem Durchschnitt)
R.4
Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt
R.5
Risikomanagement: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP-Risikomanagementinstrumenten
R.6PR
Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe: Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt)
R.7PR
Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen: Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt)
Sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung
I.6
Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität: Totale Faktorproduktivität in der Landwirtschaft
I.7
Förderung des Agrar- und Lebensmittelhandels: Importe und Exporte im Agrar- und Lebensmittelhandel
R.8
Gezielte Unterstützung von Betrieben in bestimmten Sektoren:

    Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten

R.9PR
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten
Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
I.8
Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette: Wertschöpfungsanteil für Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette
R.10PR
Bessere Organisation der Versorgungskette: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die sich an Erzeugergruppierungen, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen beteiligen, die im Rahmen der GAP unterstützt werden
R.11
Bündelung des Angebots: Anteil von Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen in bestimmten Sektoren am Wert der vermarkteten Erzeugung
Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie
I.9
Verbesserung der Klimaresilienz der Landwirtschaft: Fortschrittsindikator für die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors
I.10
Beitrag zum Klimaschutz: Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft
I.11
Ausweitung der Kohlenstoffbindung: Gehalt an organischem Kohlenstoff im landwirtschaftlichen Boden
I.12
Erhöhung des Anteils nachhaltiger Energie in der Landwirtschaft: Nachhaltige Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen der Land- und Forstwirtschaft
R.12
Anpassung an den Klimawandel: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen
R.13PR
Verringerung der Emissionen im Tierhaltungssektor: Anteil der Großvieheinheiten, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen, einschließlich Düngermanagement, gewährt wird
R.14PR
Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen, oder der Erhaltung oder der Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen
R.15
Energie aus erneuerbaren Quellen der Land- und Forstwirtschaft und anderen erneuerbaren Quellen: Unterstützte Investitionen in die Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, auch biobasiert (in MW)
R.16
Klimabezogene Investitionen: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten
R.17PR
Aufgeforstete Flächen: Flächen, die für Aufforstung, Agrarforstwirtschaft und die Wiederherstellung von Wäldern Unterstützung erhalten, auch aufgeschlüsselt
R.18
Investitionsförderung im Forstsektor: Gesamtinvestitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Forstsektors
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien
I.13
Verringerung der Bodenerosion: Anteil des landwirtschaftlichen Bodens mit mittlerer und schwerer Bodenerosion
I.14
Verbesserung der Luftqualität: Ammoniakemissionen der Landwirtschaft
I.15
Verbesserung der Wasserqualität: Bruttonährstoffbilanz auf landwirtschaftlichen Flächen
I.16
Verringerung der Nährstoffausschwemmung: Nitrate im Grundwasser — Anteil der Grundwasser-Messstellen mit einer Nitratkonzentration von mehr als 50 mg/l gemäß der Richtlinie 91/676/EWG
I.17
Verringerung des Drucks auf Wasserressourcen: Wasserverbrauchsindex Plus (WEI+)
I.18
Nachhaltiger und reduzierter Einsatz von Pestiziden: Risiken, Einsatz und Auswirkungen von Pestiziden
R.19PR
Verbesserung der Bodenqualität und Schutz der Böden: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer bodenschonenden Bewirtschaftung zur Verbesserung von Bodenqualität und Biota (wie etwa konservierende Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtwechsel, auch mit Leguminosen) bestehen
R.20PR
Verbesserung der Luftqualität: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Ammoniakemissionen bestehen
R.21PR
Schutz der Wasserqualität: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Qualität der Gewässer bestehen
R.22PR
Nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung bestehen
R.23PR
Nachhaltige Nutzung von Wasser: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts bestehen
R.24PR
Nachhaltiger und reduzierter Einsatz von Pestiziden: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern
R.25
Umweltleistung im Tierhaltungssektor: Anteil der Großvieheinheiten, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit bestehen
R.26
Investitionen in Bezug auf natürliche Ressourcen: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP eine produktive und nichtproduktive Investitionsförderung im Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten
R.27
Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten: Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu den Zielen ökologische Nachhaltigkeit und der Erreichung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen
R.28
Umwelt- oder Klimaleistung durch Wissen und Innovation: Anzahl der Personen, die von Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) profitieren, die im Rahmen der GAP im Zusammenhang mit Umwelt- oder Klimaleistung Unterstützung erhalten
Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
I.19
Erhöhung der Feldvogelpopulationen: Feldvogelindex
I.20
Erweiterter Schutz der biologischen Vielfalt: Anteil der mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehenden Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, die stabil bleiben oder sich positiv entwickeln, auch aufgeschlüsselt nach dem Anteil wild lebender Bestäuberarten(3)
I.21
Verstärkte Bereitstellung von Ökosystemleistungen: Anteil des landwirtschaftlichen Bodens mit Landschaftselementen
I.22
Erhöhung der biologischen Vielfalt im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungssystem: Kulturpflanzenvielfalt
R.29PR
Ausbau des ökologischen/biologischen Landbaus: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, die im Rahmen der GAP Unterstützung für ökologischen/biologischen Landbau erhält, aufgeschlüsselt nach Unterstützung für dessen Aufrechterhaltung und Unterstützung für eine entsprechende Umstellung
R.30PR
Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung: Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die Verpflichtungen zur Förderung des Waldschutzes und des Managements von Ökosystemleistungen bestehen
R.31PR
Erhaltung von Lebensräumen und Arten: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt - einschließlich Bewirtschaftungsverfahren mit hohem Naturwert – bestehen
R.32
Investitionen bezüglich biologische Vielfalt: Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP zur Unterstützung der biologischen Vielfalt vorgesehene Investitionsförderung erhalten
R.33
Verbesserung der Verwaltung von Natura 2000: Anteil der Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten im Rahmen mit einer Unterstützung verbundener Verpflichtungen
R.34PR
Erhaltung von Landschaftselementen: Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen, bestehen
R.35
Erhaltung von Bienenstöcken: Anteil der Bienenstöcke, die durch die GAP unterstützt werden
Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Landwirte und Erleichterung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten
I.23
Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte: Entwicklung der Anzahl neuer Betriebsleiter und neuer junger Betriebsleiter, auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht
R.36PR
Generationswechsel: Anzahl der Junglandwirte, die mit GAP-Unterstützung einen Betrieb gründen, auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht
Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Gleichberechtigung, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich einer kreislauforientierten Bioökonomie und nachhaltigen Forstwirtschaft
I.24
Beitrag zur Beschäftigung in ländlichen Gebieten: Entwicklung der Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten, auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht
I.25
Beitrag zum Wachstum in ländlichen Gebieten: Entwicklung des Pro-Kopf-BIP in ländlichen Gebieten
I.26
Eine fairere GAP: Verteilung der GAP-Unterstützung
I.27
Förderung der Inklusion im ländlichen Raum: Entwicklung des Armutsindex in ländlichen Gebieten
R.37
Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten: Im Rahmen von GAP-Projekten unterstützte neue Arbeitsplätze
R.38
Abdeckung durch LEADER: Anteil der ländlichen Bevölkerung, die unter eine Strategie für lokale Entwicklung fällt
R.39
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft: Anzahl der im Rahmen der GAP unterstützten Unternehmen im ländlichen Raum, einschließlich Unternehmen im Bereich Bioökonomie
R.40
Intelligente Umstellung der ländlichen Wirtschaft: Anzahl unterstützter Strategien für intelligente Dörfer
R.41PR
Vernetzung des ländlichen Raums in Europa: Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat
R.42
Förderung der sozialen Inklusion: Anzahl der in unterstützten Projekten für soziale Inklusion erfassten Personen
Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird
I.28
Beschränkung des Einsatzes antimikrobieller Mittel bei Nutztieren: Verkauf/Einsatz antimikrobieller Mittel bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren
I.29
Reaktion auf die verbraucherseitige Nachfrage nach hochwertigen Lebensmitteln: Wert der Erzeugung im Rahmen von Qualitätsregelungen der Union und ökologischer/biologischer Erzeugnisse
R.43PR
Beschränkung des Einsatzes antimikrobieller Mittel: Anteil der Großvieheinheiten, für die unterstützten Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes antimikrobieller Mittel (kein bzw. reduzierter Einsatz) durchgeführt wurden
R.44PR
Verbesserung des Tierwohls: Anteil der Großvieheinheiten, für die unterstützte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durchgeführt wurden

Jährlicher Leistungsabschluss — OUTPUT (O = OUTPUT)

(4)
Interventionskategorie(n) Outputindikatoren(4)
Zusammenarbeit (Artikel 77)
O.1
Anzahl der Projekte operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP)
Wissensaustausch und Verbreitung von Information (Artikel 78)
O.2
Anzahl der Beratungsmaßnahmen oder -einheiten für innovationsbezogene Unterstützung bezüglich der Ausarbeitung oder Durchführung von Projekten operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP)
Horizontaler Indikator
O.3MO
Anzahl der Begünstigten der GAP-Unterstützung
Einkommensgrundstützung (Artikel 21)
O.4
Anzahl der Hektar für Einkommensgrundstützung
Zahlungen an Kleinerzeuger (Artikel 28)
O.5
Anzahl der Begünstigten oder der Hektar für Zahlungen an Kleinerzeuger
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Artikel 30)
O.6
Anzahl der Hektar, für die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte gezahlt wird
Umverteilungseinkommensstützung (Artikel 29)
O.7
Anzahl der Hektar für Umverteilungseinkommensstützung
Öko-Regelungen (Artikel 31)
O.8
Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten für Öko-Regelungen
Risikomanagementinstrumente (Artikel 76)
O.9
Anzahl der Einheiten, die unter unterstützte Risikomanagementinstrumente der GAP fallen
Gekoppelte Einkommensstützung (Artikel 32)
O.10
Anzahl der Hektar, für die gekoppelte Einkommensstützung gezahlt wird
O.11
Anzahl der Tiere, die gekoppelte Einkommensstützung erhalten
Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Artikel 71)
O.12
Anzahl der Hektar, für die Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten oder anderen spezifischen Benachteiligungen gewährt wird, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art des Gebiets
Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Artikel 72)
O.13
Anzahl der Hektar, für die im Rahmen von Natura 2000 oder der Richtlinie 2000/60/EG Unterstützung gewährt wird
Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen (Artikel 70)
O.14
Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen
O.15
Anzahl der (forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen
O.16
Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die Erhaltungsverpflichtungen bezüglich Aufforstung und Agrarforstwirtschaft bestehen
O.17
Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird
O.18
Anzahl der Großvieheinheiten, für die Unterstützung für Tierwohl, Tiergesundheit oder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gewährt wird
O.19
Anzahl der Vorhaben oder Einheiten zur Unterstützung genetischer Ressourcen
Investitionen (Artikel 73 und 74)
O.20
Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe
O.21
Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe
O.22
Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten
O.23
Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe
O.24
Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe
Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten, Existenzgründungen im ländlichen Raum (Artikel 75)
O.25
Anzahl der Junglandwirte, die Unterstützung für die Niederlassung erhalten
O.26
Anzahl neuer Landwirte (ausgenommen unter O.25 gemeldete Junglandwirte), die Unterstützung für die Niederlassung erhalten
O.27
Anzahl der Unternehmen im ländlichen Raum, die Unterstützung für eine Existenzgründung erhalten
Zusammenarbeit (Artikel 77)
O.28
Anzahl unterstützter Erzeugergruppierungen und -organisationen
O.29
Anzahl der Begünstigten, die Unterstützung für die Teilnahme an offiziellen Qualitätsregelungen erhalten
O.30
Anzahl unterstützter Vorhaben oder Einheiten für den Generationswechsel (ausgenommen Unterstützung für die Niederlassung)
O.31
Anzahl unterstützter Strategien für lokale Entwicklung (LEADER) oder vorbereitender Maßnahmen
O.32
Anzahl unterstützter anderer Vorhaben oder Einheiten der Zusammenarbeit (ausgenommen unter O.1 gemeldete EIP)
Wissensaustausch und Verbreitung von Information (Artikel 78)
O.33
Anzahl unterstützter Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungmaßnahmen oder -einheiten
Horizontale Indikatoren
O.34MO
Anzahl der Hektar, auf denen ökologische Verfahren angewendet werden (zusammenfassender Indikator für die tatsächliche Fläche, die der Konditionalität, Öko-Regelungen, land- und forstwirtschaftlichen Umwelt- und Klimabewirtschaftungsverpflichtungen unterliegt)
Interventionskategorien in bestimmten Sektoren (Artikel 47)
O.35
Anzahl unterstützter operationeller Programme
Interventionskategorien im Weinsektor (Artikel 58)
O.36
Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten
Interventionskategorien im Bienenzuchtsektor (Artikel 55)
O.37
Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht

KONTEXTINDIKATOREN

Indikator Nummer Kontextindikator
Bevölkerung C.01 Gesamtbevölkerungszahl
C.02 Bevölkerungsdichte
C.03 Altersstruktur der Bevölkerung
Gesamtfläche C.04 Gesamtfläche
C.05 Bodenbedeckung
Arbeitsmarkt C.06 Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten
C.07 Erwerbslosenquote in ländlichen Gebieten
C.08 Beschäftigung (nach Sektor, Art der Region, Wirtschaftstätigkeit)
Wirtschaft C.09 Pro-Kopf-BIP
C.10 Armutsquote
C.11 Bruttowertschöpfung nach Sektor, Art der Region, in der Landwirtschaft und für Primärerzeuger
Landwirtschaftliche Betriebe und Landwirte C.12 Landwirtschaftliche Betriebe
C.13 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte
C.14 Altersstruktur der Betriebsleiter
C.15 Landwirtschaftliche Ausbildung der Betriebsleiter
C.16 Neue Betriebsleiter und neue junge Betriebsleiter
Landwirtschaftlicher Boden C.17 Landwirtschaftlich genutzte Fläche
C.18 Bewässerungsfähiger Boden
C.19 Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten
C.20 Aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
C.21 Landwirtschaftlicher Boden mit Landschaftselementen
C.22 Kulturpflanzenvielfalt
Viehbestand C.23 Großvieheinheiten
C.24 Viehbesatz
Landwirtschaftliches und landwirtschaftsbetriebliches Einkommen C.25 Landwirtschaftliches Faktoreinkommen
C.26 Vergleich des landwirtschaftlichen Einkommens mit nichtlandwirtschaftlichen Arbeitskosten
C.27 Landwirtschaftsbetriebliches Einkommen nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung, Region, Betriebsgröße, in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten
C.28 Bruttoanlageinvestitionen in der Landwirtschaft
Produktivität der Landwirtschaft C.29 Totale Faktorproduktivität in der Landwirtschaft
C.30 Arbeitsproduktivität in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie
Agrarhandel C.31 Agrareinfuhren und -ausfuhren
Sonstige Erwerbstätigkeiten C.32 Touristische Infrastruktur
Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren C.33 Landwirtschaftliche Fläche im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus
C.34 Bewirtschaftungsintensität
C.35 Wert der Erzeugung im Rahmen von Qualitätsregelungen der Union und ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Biologische Vielfalt C.36 Feldvogelindex
C.37 Anteil der mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehenden Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, die stabil bleiben oder sich positiv entwickeln
Wasser C.38 Wassernutzung in der Landwirtschaft
C.39 Wasserqualität
Bruttonährstoffbilanz Stickstoff
Bruttonährstoffbilanz Phosphor
Nitrate im Grundwasser
Boden C.40 Gehalt an organischem Kohlenstoff im landwirtschaftlichen Boden
C.41 Wasserbedingte Bodenerosion
Energie C.42 Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen der Land- und Forstwirtschaft
C.43 Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie
Klima C.44 Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft
C.45 Fortschrittsindikator für die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors
C.46 Katastrophenbedingte direkte Verluste in der Landwirtschaft
Luft C.47 Ammoniakemissionen der Landwirtschaft
Gesundheit C.48 Verkauf antimikrobieller Mittel bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren und Einsatz antimikrobieller Mitte bei solchen Tieren
C.49 Risiken, Einsatz und Auswirkungen von Pestiziden

Fußnote(n):

(1)

Die meisten Wirkungsindikatoren werden bereits über andere Kanäle erfasst (europäische Statistiken, Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Umweltagentur usw.) und im Rahmen anderer Rechtsvorschriften der Union bzw. der Ziele für nachhaltige Entwicklung verwendet. Die Daten werden nicht immer jährlich erhoben; Verzögerungen um zwei oder drei Jahre sind möglich.

(2)

Näherungswerte für Ergebnisse. Jährlich von den Mitgliedstaaten übermittelte Daten zur Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die in ihren GAP-Plänen festgelegten Zielwerte. Ergebnisindikatoren, die, wenn sie von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 109 Absatz 1 Buchstabe a verwendet werden, im Rahmen der Leistungsüberprüfung vorgeschrieben sind, sind mit PR ( „Performance Review” ) gekennzeichnet. Abgesehen von den mit PR gekennzeichneten Ergebnisindikatoren können die Mitgliedstaaten für die Leistungsüberprüfung auch jeden anderen in diesem Anhang angegebenen einschlägigen Ergebnisindikator verwenden.

(3)

Die Entwicklungstrends bei Bestäuberarten sind anhand der einschlägigen Maßnahmen der Union bezüglich Bestäuberindikatoren zu bewerten, insbesondere anhand eines Indikators für Bestäuber und anderer Maßnahmen, die mit dem Governance-Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020) auf der Grundlage der EU-Initiative für Bestäuber (Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2018) eingeführt wurden.

(4)

Outputindikatoren, die nur zur Überwachung verwendet werden, sind mit MO ( „Monitoring” ) gekennzeichnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.