ANHANG I VO (EU) 2021/2115
WIRKUNGS-, ERGEBNIS-, OUTPUT- UND KONTEXTINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 7
Bewertung der Leistung der Politik (mehrjährig) — WIRKUNG (I = IMPACT) Ziele und entsprechende Wirkungsindikatoren(1) |
Leistungsüberprüfung — ERGEBNIS(2) (R = RESULT) Nur auf der Grundlage von Interventionen, die im Rahmen der GAP unterstützt werden |
Querschnittsziel der EU | Wirkungsindikatoren | Ergebnisindikatoren | |
---|---|---|---|
Modernisierung der Landwirtschaft und ländlicher Gebiete durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen |
|
|
Spezifische Ziele der EU | Wirkungsindikatoren | Ergebnisindikatoren | |
---|---|---|---|
Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der gesamten Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union |
|
|
|
Sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung |
|
|
|
Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette |
|
|
|
Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie |
|
|
|
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien |
|
|
|
Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften |
|
|
|
Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Landwirte und Erleichterung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten |
|
|
|
Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Gleichberechtigung, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich einer kreislauforientierten Bioökonomie und nachhaltigen Forstwirtschaft |
|
|
|
Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird |
|
|
Jährlicher Leistungsabschluss — OUTPUT (O = OUTPUT)
(4)Interventionskategorie(n) | Outputindikatoren(4) |
---|---|
Zusammenarbeit (Artikel 77) |
|
Wissensaustausch und Verbreitung von Information (Artikel 78) |
|
Horizontaler Indikator |
|
Einkommensgrundstützung (Artikel 21) |
|
Zahlungen an Kleinerzeuger (Artikel 28) |
|
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Artikel 30) |
|
Umverteilungseinkommensstützung (Artikel 29) |
|
Öko-Regelungen (Artikel 31) |
|
Risikomanagementinstrumente (Artikel 76) |
|
Gekoppelte Einkommensstützung (Artikel 32) |
|
|
|
Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Artikel 71) |
|
Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Artikel 72) |
|
Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen (Artikel 70) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Investitionen (Artikel 73 und 74) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten, Existenzgründungen im ländlichen Raum (Artikel 75) |
|
|
|
|
|
Zusammenarbeit (Artikel 77) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wissensaustausch und Verbreitung von Information (Artikel 78) |
|
Horizontale Indikatoren |
|
Interventionskategorien in bestimmten Sektoren (Artikel 47) |
|
Interventionskategorien im Weinsektor (Artikel 58) |
|
Interventionskategorien im Bienenzuchtsektor (Artikel 55) |
|
KONTEXTINDIKATOREN
Indikator Nummer | Kontextindikator | |
---|---|---|
Bevölkerung | C.01 | Gesamtbevölkerungszahl |
C.02 | Bevölkerungsdichte | |
C.03 | Altersstruktur der Bevölkerung | |
Gesamtfläche | C.04 | Gesamtfläche |
C.05 | Bodenbedeckung | |
Arbeitsmarkt | C.06 | Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten |
C.07 | Erwerbslosenquote in ländlichen Gebieten | |
C.08 | Beschäftigung (nach Sektor, Art der Region, Wirtschaftstätigkeit) | |
Wirtschaft | C.09 | Pro-Kopf-BIP |
C.10 | Armutsquote | |
C.11 | Bruttowertschöpfung nach Sektor, Art der Region, in der Landwirtschaft und für Primärerzeuger | |
Landwirtschaftliche Betriebe und Landwirte | C.12 | Landwirtschaftliche Betriebe |
C.13 | Landwirtschaftliche Arbeitskräfte | |
C.14 | Altersstruktur der Betriebsleiter | |
C.15 | Landwirtschaftliche Ausbildung der Betriebsleiter | |
C.16 | Neue Betriebsleiter und neue junge Betriebsleiter | |
Landwirtschaftlicher Boden | C.17 | Landwirtschaftlich genutzte Fläche |
C.18 | Bewässerungsfähiger Boden | |
C.19 | Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten | |
C.20 | Aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete | |
C.21 | Landwirtschaftlicher Boden mit Landschaftselementen | |
C.22 | Kulturpflanzenvielfalt | |
Viehbestand | C.23 | Großvieheinheiten |
C.24 | Viehbesatz | |
Landwirtschaftliches und landwirtschaftsbetriebliches Einkommen | C.25 | Landwirtschaftliches Faktoreinkommen |
C.26 | Vergleich des landwirtschaftlichen Einkommens mit nichtlandwirtschaftlichen Arbeitskosten | |
C.27 | Landwirtschaftsbetriebliches Einkommen nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung, Region, Betriebsgröße, in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten | |
C.28 | Bruttoanlageinvestitionen in der Landwirtschaft | |
Produktivität der Landwirtschaft | C.29 | Totale Faktorproduktivität in der Landwirtschaft |
C.30 | Arbeitsproduktivität in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie | |
Agrarhandel | C.31 | Agrareinfuhren und -ausfuhren |
Sonstige Erwerbstätigkeiten | C.32 | Touristische Infrastruktur |
Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren | C.33 | Landwirtschaftliche Fläche im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus |
C.34 | Bewirtschaftungsintensität | |
C.35 | Wert der Erzeugung im Rahmen von Qualitätsregelungen der Union und ökologischer/biologischer Erzeugnisse | |
Biologische Vielfalt | C.36 | Feldvogelindex |
C.37 | Anteil der mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehenden Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, die stabil bleiben oder sich positiv entwickeln | |
Wasser | C.38 | Wassernutzung in der Landwirtschaft |
C.39 | Wasserqualität | |
Bruttonährstoffbilanz Stickstoff | ||
Bruttonährstoffbilanz Phosphor | ||
Nitrate im Grundwasser | ||
Boden | C.40 | Gehalt an organischem Kohlenstoff im landwirtschaftlichen Boden |
C.41 | Wasserbedingte Bodenerosion | |
Energie | C.42 | Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen der Land- und Forstwirtschaft |
C.43 | Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie | |
Klima | C.44 | Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft |
C.45 | Fortschrittsindikator für die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors | |
C.46 | Katastrophenbedingte direkte Verluste in der Landwirtschaft | |
Luft | C.47 | Ammoniakemissionen der Landwirtschaft |
Gesundheit | C.48 | Verkauf antimikrobieller Mittel bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren und Einsatz antimikrobieller Mitte bei solchen Tieren |
C.49 | Risiken, Einsatz und Auswirkungen von Pestiziden |
Fußnote(n):
- (1)
Die meisten Wirkungsindikatoren werden bereits über andere Kanäle erfasst (europäische Statistiken, Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Umweltagentur usw.) und im Rahmen anderer Rechtsvorschriften der Union bzw. der Ziele für nachhaltige Entwicklung verwendet. Die Daten werden nicht immer jährlich erhoben; Verzögerungen um zwei oder drei Jahre sind möglich.
- (2)
Näherungswerte für Ergebnisse. Jährlich von den Mitgliedstaaten übermittelte Daten zur Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die in ihren GAP-Plänen festgelegten Zielwerte. Ergebnisindikatoren, die, wenn sie von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 109 Absatz 1 Buchstabe a verwendet werden, im Rahmen der Leistungsüberprüfung vorgeschrieben sind, sind mit PR ( „Performance Review” ) gekennzeichnet. Abgesehen von den mit PR gekennzeichneten Ergebnisindikatoren können die Mitgliedstaaten für die Leistungsüberprüfung auch jeden anderen in diesem Anhang angegebenen einschlägigen Ergebnisindikator verwenden.
- (3)
Die Entwicklungstrends bei Bestäuberarten sind anhand der einschlägigen Maßnahmen der Union bezüglich Bestäuberindikatoren zu bewerten, insbesondere anhand eines Indikators für Bestäuber und anderer Maßnahmen, die mit dem Governance-Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020) auf der Grundlage der EU-Initiative für Bestäuber (Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2018) eingeführt wurden.
- (4)
Outputindikatoren, die nur zur Überwachung verwendet werden, sind mit MO ( „Monitoring” ) gekennzeichnet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.