Artikel 106 VO (EU) 2021/2116
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 2023.
Artikel 16 gilt jedoch bezüglich des EGFL für Ausgaben, die ab dem 16. Oktober 2022 getätigt werden.
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