Artikel 4 VO (EU) 2021/2116

Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Die Finanzierung der verschiedenen Interventionen und Maßnahmen im Rahmen der GAP aus dem Gesamthaushalt der Union (im Folgenden „Unionshaushalt” ) erfolgt aus

a)
dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL);
b)
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

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