Artikel 4 VO (EU) 2021/2116
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben
Die Finanzierung der verschiedenen Interventionen und Maßnahmen im Rahmen der GAP aus dem Gesamthaushalt der Union (im Folgenden „Unionshaushalt” ) erfolgt aus
- a)
- dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL);
- b)
- dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.