Artikel 1 VO (EU) 2021/2128
Die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Hilfe im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a bis m und Buchstabe r sowie Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU) 2021/1529 genannten Bereichen sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.