ANHANG I
Referenzkriterien zur Festlegung der Basis-Häufigkeitsraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen
Referenzkriterien zur Festlegung der Basis-Häufigkeitsraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen |
Basis-Häufigkeitsraten für |
Risikokategorie |
Tier- bzw. Warenkategorie(*) |
Nämlichkeitskontrollen |
Warenuntersuchungen |
I |
Tiere |
100 % |
100 % |
II |
- —
-
Hackfleisch/Faschiertes, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen für den menschlichen Verzehr
- —
-
Geflügelfleisch für den menschlichen Verzehr
- —
-
Kaninchenfleisch, Wildfleisch und daraus hergestellte Fleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr
- —
-
Eier für den menschlichen Verzehr
- —
-
Eiprodukte für den menschlichen Verzehr, die gefroren oder gekühlt gelagert werden
- —
-
Milch für den menschlichen Verzehr
- —
-
Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis für den menschlichen Verzehr, die gefroren oder gekühlt gelagert werden
- —
-
Fischereierzeugnisse aus Aquakulturen und Muscheln für den menschlichen Verzehr, die nicht zwecks Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur in hermetisch verschlossene Behältnisse abgefüllt sind
- —
-
tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere
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100 % |
30 % |
III |
- —
-
Fleisch, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt, und aus solchem Fleisch hergestellte Fleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr
- —
-
ausgeschmolzene tierische Fette und Grieben für den menschlichen Verzehr
- —
-
Geflügelfleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr
- —
-
Eiprodukte für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt
- —
-
Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt
- —
-
Fischereierzeugnisse für den menschlichen Verzehr, sofern nicht unter Risikokategorie II genannt
- —
-
Honig und sonstige Imkereierzeugnisse für den menschlichen Verzehr
- —
-
Zusammengesetzte Erzeugnisse, sofern nicht unter Risikokategorie IV genannt
- —
-
Bruteier
- —
-
organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel aus tierischen Nebenprodukten
- —
-
Froschschenkel und Schnecken für den menschlichen Verzehr
- —
-
Insekten für den menschlichen Verzehr
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100 % |
15 % |
IV |
- —
-
Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr
- —
-
Darmhüllen
- —
-
Sperma und Embryonen
- —
-
tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, sofern nicht unter Risikokategorie II und Risikokategorie III genannt
- —
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Zusammengesetzte Erzeugnisse, die unter Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2019/625 fallen
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100 % |
5 % |
V |
- —
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hochverarbeitete Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr
- —
-
Heu und Stroh
- —
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sonstige Waren, sofern nicht unter Risikokategorie II, Risikokategorie III und Risikokategorie IV genannt
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100 % |
1 % |