ANHANG II VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr N

Geschäftsjahr N Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ( „Keine erhebliche Beeinträchtigung” ) (********)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (*) (2) Umsatz (3) Umsatzanteil, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr N-1 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangs-tätigkeit (20)
Text Währung % J; N; N/EL (**) (***) J; N; N/EL (**) (***) J; N; N/EL (**) (***) J; N; N/EL (**) (***) J; N; N/EL (**) (***) J; N; N/EL (**) (***) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A.
TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Tätigkeit 1 % J J J J J J J %
Tätigkeit 1(****) % J J J J J J J % E
Tätigkeit 2 % J J J J J J J % T
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) % % % % % % % J J J J J J J %
Davon ermöglichende Tätigkeiten % % % % % % % J J J J J J J % E
Davon Übergangstätigkeiten % % J J J J J J J % T
A.2.
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (*******)
EL; N/EL (******) EL; N/EL (******) EL; N/EL (******) EL; N/EL (******) EL; N/EL (******) EL; N/EL (******)
Tätigkeit 1(*****) % EL EL EL %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) % % % % % % % %
A.
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
% % % % % % %
B.
NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten %
GESAMT 100 %

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr N

Geschäftsjahr N Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ( „Keine erhebliche Beeinträchtigung” ) (****************)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (*********) (2) CapEx (3) CapEx-Anteil, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr N-1 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangs- tätigkeit (20)
Text Währung % J; N; N/EL (**********) (***********) J; N; N/EL (**********) (***********) J; N; N/EL (**********) (***********) J; N; N/EL (**********) (***********) J; N; N/EL (**********) (***********) J; N; N/EL (**********) (***********) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A.
TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Tätigkeit 1 % J J J J J J J %
Tätigkeit 1(************) % J J J J J J J % E
Tätigkeit 2 % J J J J J J J % T
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) % % % % % % % J J J J J J J %
Davon ermöglichende Tätigkeiten % % % % % % % J J J J J J J % E
Davon Übergangstätigkeiten % % J J J J J J J % T
A.2.
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (***************)
EL; N/EL (**************) EL; N/EL (**************) EL; N/EL (**************) EL; N/EL (**************) EL; N/EL (**************) EL; N/EL (**************)
Tätigkeit 1(*************) % %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) % % % % % % % %
A.
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
% % % % % % %
B.
NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten %
GESAMT 100 %

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr N

Geschäftsjahr N Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ( „Keine erhebliche Beeinträchtigung” ) (***********************)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (*****************) (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr N-1 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangs-tätigkeit (20)
Text Währung % J; N; N/EL (******************) (*******************) J; N; N/EL (******************) (*******************) J; N; N/EL (******************) (*******************) J; N; N/EL (******************) (*******************) J; N; N/EL (******************) (*******************) J; N; N/EL (******************) (*******************) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A.
TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Tätigkeit 1 % J J J J J J J %
Tätigkeit 1(********************) % J J J J J J J % E
Tätigkeit 2 % J J J J J J J % T
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) % % % % % % % J J J J J J J %
Davon ermöglichende Tätigkeiten % % % % % % % J J J J J J J % E
Davon Übergangstätigkeiten % % J J J J J J J % T
A.2.
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (***********************)
EL; N/EL (**********************) EL; N/EL (**********************) EL; N/EL (**********************) EL; N/EL (**********************) EL; N/EL (**********************) EL; N/EL (**********************)
Tätigkeit 1(*********************) % %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) % % % % % % % %
A.
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
% % % % % % %
B.
NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten %
GESAMT 100 %

Fußnote(n):

(*)

Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)

Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaptation)

Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water)

Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and ecosystems)

Die Tätigkeit „Aufforstung” würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1.

Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.

Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit „Neubau” einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1./CE 3.1.

In den Abschnitten A.1 und A.2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.

(**)

J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

    N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

    N/EL — „not eligible” , für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(***)

Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

(****)

Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für das bzw. die sie taxonomiefähig ist.

(*****)

Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.

(******)

EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.

N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

(*******)

Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A.2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A.1 dieses Meldebogens anzugeben.

(********)

Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A.1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A.2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nicht-Finanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A.2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

(*********)

Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

Klimaschutz: CCM

Anpassung an den Klimawandel: CCA

Wasser- und Meeresressourcen: WTR

Kreislaufwirtschaft: CE

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

Die Tätigkeit „Aufforstung” würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1.

Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.

Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit „Neubau” einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1./CE 3.1.

In den Abschnitten A.1 und A.2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.

(**********)

J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL — „not eligible” , für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(***********)

Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität nach Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

(************)

Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für die sie taxonomiefähig ist.

(*************)

Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.

(**************)

EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.

N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

(***************)

Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A.2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A.1 dieses Meldebogens anzugeben.

(****************)

Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A.1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A.2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nichtfinanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A.2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

(*****************)

Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

Klimaschutz: CCM

Anpassung an den Klimawandel: CCA

Wasser- und Meeresressourcen: WTR

Kreislaufwirtschaft: CE

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

Die Tätigkeit „Aufforstung” würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1.

Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.

Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit „Neubau” einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1./CE 3.1.

In den Abschnitten A.1 und A2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.

(******************)

J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL — „not eligible” , für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(*******************)

Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität nach Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

(********************)

Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für die sie taxonomiefähig ist.

(*********************)

Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.

(**********************)

EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.

N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

(***********************)

Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A.2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A.1 dieses Meldebogens anzugeben.

(************************)

Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A.1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A.2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nichtfinanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A.2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

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