ANHANG II VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN

Meldebogen 1:
Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr (N) (zusammenfassende KPI)

Geschäftsjahr (N)
KPI Insgesamt Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten Taxonomiekonforme Tätigkeiten Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen Anteil der ermögli-chenden Tätigkeiten Anteil der Übergangs-tätigkeiten Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten Taxonomiekonforme Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (N-1) Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (N-1)
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16)
Text Währung % Währung % % % % % % % % % % Währung %
Umsatz % % % % % % % % % % % %
CapEx % % % % % % % % % % % %
OpEx % % % % % % % % % % % %

Erläuterungen zu Meldebogen 1:

1.
(N) Geschäftsjahr, auf das sich die gemeldeten Daten beziehen. Die Spalten (2) bis (14) beziehen sich auf das Geschäftsjahr (N). (N-1) Das vorangegangene Geschäftsjahr. Wurden im Geschäftsjahr N-1 keine Daten gemeldet, bleiben die Spalten (15) und (16) leer.
2.
Spalte (2) enthält den Nenner des jeweiligen KPI.
3.
Spalte (3) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit der Gesamtzahl der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten taxonomiekonform sind oder nicht.
4.
Spalte (5) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit der Gesamtzahl der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
5.
Spalten (6) bis (11) enthalten den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, die wesentlich zu dem entsprechenden Umweltziel beitragen. Für die jeweilige KPI entspricht die Summe der in den Spalten (6) bis (11) enthaltenen Anteile dem Wert in Spalte (5).
6.
Spalte (12) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, bei denen es sich um ermöglichende Tätigkeiten handelt.
7.
Spalte (13) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, bei denen es sich um Übergangstätigkeiten handelt.
8.
Spalte (14) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, die im Hinblick auf den jeweiligen KPI als nicht wesentlich gelten und nicht gemäß Artikel 2 Absätze 1a, 1b und 1c auf ihre Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität geprüft werden. In Bezug auf eine wirtschaftliche Tätigkeit, die im Hinblick auf einen KPI (Umsatz, CapEx oder OpEx) als wesentlich gilt, so müssen Unternehmen die Taxonomiefähigkeit und -konformität dieses KPI in Bezug auf die entsprechende Tätigkeit vollständig bewerten und dürfen nicht einen Teil dieses KPI, der sich auf die entsprechende Tätigkeit bezieht, als nicht wesentlich betrachten. Spalte (14) darf keinen Teil des Umsatzes, der CapEx oder der OpEx enthalten, der mit wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten verbunden ist.
9.
Spalte (16) enthält den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI, der sich auf das Geschäftsjahr (N-1) bezieht und mit den gesamten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten des Geschäftsjahres (N-1) verbunden ist.
10.
Spalten (5) bis (11) zur Vermeidung von Doppelzählungen: Enthält der Wert in Spalte (5) taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehr als einem Umweltziel gleichzeitig wesentlich beitragen, dann sollte der wesentliche Beitrag dieser Wirtschaftstätigkeiten zu mehreren Umweltzielen unter den jeweiligen Umweltzielen in den Spalten (6) bis (11) von Meldebogen 2 in den entsprechenden Zeilen für die jeweilige Tätigkeit angegeben werden, jedoch nicht in den Spalten (5) bis (11) von Meldebogen 1 doppelt gezählt werden.

Meldebogen 2:
Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr (N) (Aufgliederung nach Tätigkeit)

Gemeldeter KPI (Umsatz/CapEx/OpEx)
Geschäftsjahr (N)
Wirtschaftstätigkeiten Code Taxonomiefähiger KPI (Anteil des/r taxonomiefähigen Umsatzes, CapEx, OpEx) Taxonomiekonformer KPI (Geldwert des Umsatzes/der CapEx/der OpEx) Taxonomiekonformer KPI (Anteil des/r taxonomiekonformen Umsatzes, CapEx, OpEx) Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten Ermöglichende Tätigkeit Übergangstätigkeit Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)
Text % Währung % % % % % % % (Ggf. E) (Ggf. T) %
Tätigkeit 1 % % % % % % % %
Tätigkeit 2 % % % % % % % %
Summe der Konformität nach Ziel % % % % % %
KPI-Gesamtwert (Umsatz/CapEx/OpEx) % % % % % % % % % %

Erläuterungen zu Meldebogen 2:

1.
Nicht-Finanzunternehmen duplizieren diesen Meldebogen für die getrennte Offenlegung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-KPI, wobei in der Überschrift der jeweiligen Tabelle deutlich anzugeben ist, auf welchen KPI sich diese bezieht. Sofern Nicht-Finanzunternehmen in Meldebogen 1, Spalte 3 keinen taxonomiefähigen KPI (Umsatz, CapEx oder OpEx) angeben, müssen sie für diesen KPI Meldebogen 2 nicht ausfüllen.
2.
(N) Geschäftsjahr, auf das sich die gemeldeten Daten beziehen. Die Spalten (2) bis (14) beziehen sich auf das Geschäftsjahr (N).
3.
Zeilen für Tätigkeiten, Spalte (2): Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation),

Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaptation),

Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources),

Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy),

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control),

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and ecosystems).

Die Tätigkeit „Aufforstung” würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1. Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.

4.
In Bezug auf die Zeilen für Tätigkeiten enthält Spalte (3) den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI (gemäß Angabe in Meldebogen 1), der mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit vollständig, teilweise oder gar nicht taxonomiekonform ist.
5.
In Bezug auf die Zeilen für Tätigkeiten enthält Spalte (5) den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI (gemäß Angabe in Meldebogen 1), der mit einer taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit oder mit dem taxonomiekonformen Teil einer taxonomiefähigen Tätigkeit verbunden ist.
6.
In Bezug auf die Zeilen für Tätigkeiten enthalten die Spalten (6) bis (11) den Anteil des Nenners des jeweiligen KPI (gemäß Angabe in Meldebogen 1), der mit einer taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit oder einem Teil davon verbunden ist, der wesentlich zu dem jeweiligen Umweltziel, für das die Wirtschaftstätigkeit taxonomiefähig ist, verbunden ist. Spalten, die sich auf Umweltziele beziehen, für die die Wirtschaftstätigkeit nicht taxonomiefähig ist, sind nicht auszufüllen. Trägt eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit oder ein Teil davon wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, enthalten die Spalten unter diesen Umweltzielen den entsprechenden Anteil des Nenners des jeweiligen KPI (gemäß Angabe in Meldebogen 1), der mit dieser Aktivität bzw. diesem Teil verbunden ist. D. h., trägt eine Tätigkeit gleichzeitig zu mehreren Umweltzielen wesentlich bei, ist dieser wesentliche Beitrag unter mehreren Umweltzielen in der Zeile für diese Wirtschaftstätigkeit anzugeben.
7.
Spalte (14) enthält das Verhältnis des Werts in Spalte (5) geteilt durch den Wert in Spalte (3) in den jeweiligen Zeilen.
8.
Zeile „Summe der Konformität nach Ziel” : Die Spalten (6) bis (11) enthalten die Summe der Werte für alle gemeldeten Tätigkeiten in den jeweiligen Spalten. Die Summe der Spalten (6) bis (11) kann unter Umständen mehr als 100 % betragen.
9.
Zeile „KPI-Gesamtwert” : Die Spalten (3) bis (13) enthalten die Summe der Werte für alle gemeldeten Tätigkeiten in den jeweiligen Spalten. In Bezug auf die Spalten (4) bis (11) dürfen Nicht-Finanzunternehmen bei der Summierung in der Zeile „KPI-Gesamtwert” die Beiträge zu mehreren Umweltzielen nicht doppelt zählen, sondern sollten nur das Umweltziel berücksichtigen, das sie für am relevantesten halten. Der Wert in Spalte (5) dieser Zeile, d. h. der Gesamtwert der taxonomiekonformen KPI, muss der Summe der in den Spalten (6) bis (11) dieser Zeile angegebenen Werte entsprechen. Die Werte in der Zeile „KPI-Gesamtwert” der Spalten (3) bis (13) in Meldebogen 2 entsprechen den in den jeweiligen Spalten (3) bis (13) von Meldebogen 1 angegebenen Werten. Um Doppelzählungen zu vermeiden, müssen Finanzunternehmen bei der Berechnung ihrer eigenen KPI den KPI-Gesamtwert (gemäß Angabe in Meldebogen 1) berücksichtigen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.