ANHANG IV VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON VERMÖGENSVERWALTERN

Standardmeldebogen für die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 vorgeschriebene Offenlegung (Vermögensverwalter)

Der gewichtete Durchschnittswert aller Investitionen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet sind oder mit diesen verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der gewichtete Durchschnittswert aller Investitionen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet sind oder mit diesen verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen, Deckungsquote: %

Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

Deckung: [Geldbetrag]

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPI

Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert der Derivate als Geldbetrag:

[Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber EU-Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

Für Finanzunternehmen:

Der Wert der Risikopositionen gegenüber EU-Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

Für Finanzunternehmen:

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

Für Finanzunternehmen:

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:

[Geldbetrag]

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:

[Geldbetrag]

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:

[Geldbetrag]

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Für Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Aufschlüsselung des Zählers des KPI nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Tätigkeiten –:
(1)
Klimaschutz

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

(2)
Anpassung an den Klimawandel

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

(3)
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

(4)
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

(5)
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

(6)
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

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