ANHANG VI VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON KREDITINSTITUTEN

Meldebogennummer Bezeichnung
0 Überblick über die KPI
1 Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
2 GAR-Sektorinformationen
3 GAR-KPI Bestand
4 GAR-KPI Zuflüsse
5 KPI Außerbilanzielle Risikopositionen
6 KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung
7 KPI Handelsbuchbestand

0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (Wärhung) KPI(1) (%) KPI(2) (%) % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) nicht bewertete Riskikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%)
umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (Währung) KPI(1) (%) KPI(2) (%) % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) nicht bewertete Riskikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%)
umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse)
Handelsbuch
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte
Gebühren- und Provisionserträge (5)
Anmerkung 1:
Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2:
Die KPI „Gebühren- und Provisionserträge” (Bogen 6) und „Handelsbuch” (Bogen 7) gelten erst ab 2028.

1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
Bestand/Zufluss Mio. EUR a b c d e f g h i j k l m n o p
Gesamt [brutto]- buchwert davon taxonomiefähig
davon taxonomie- konform Aufschüsselung nach Umweltziel Davon: Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Nicht bewertete Risikopo-sitionen Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien(6) Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden(7)
Klima-schutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeres- ressourcen (WTR) Kreislauf- wirtschaft (CE) Verschmut- zung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
1 GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
2 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
3 Finanzunternehmen
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Nicht-Finanzunternehmen
8 Darlehen und Kredite
9 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
10 Eigenkapitalinstrumente
11 Private Haushalte
12 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
13 davon Gebäudesanierungskredite
14 davon Kfz-Kredite
15 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
16 Wohnraumfinanzierung
17 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
18 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
19 Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (8)
20 GAR-Vermögenswerte insgesamt
21 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
22 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
23 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
24 Handelsbuch
25 Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen
26 KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
27 Darlehen und Kredite
28 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
29 davon Gebäudesanierungskredite
30 Schuldverschreibungen
31 Eigenkapitalinstrumente
32 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen
33 Darlehen und Kredite
34 Schuldverschreibungen
35 Eigenkapitalinstrumente
36 Derivate
37 Kurzfristige Interbankenkredite
38 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
39 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
40 Vermögenswerte insgesamt
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften
41 Finanzgarantien
42 Verwaltete Vermögenswerte
43 davon Schuldverschreibungen
44 davon Eigenkapitalinstrumente

Erläuterungen:

1.
Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
2.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
3.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

2.
GAR-Sektorinformationen

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
a b c d e f g h i j
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Gesamt[brut-to]buchwert davon taxonomiefähig davon taxonomiekonform Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
1
2
3
10
11 Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(9)
12 Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(10)
13 davon nicht bewertete Risikopositionen(11)

Erläuterungen:

1.
Im vorliegenden Meldebogen müssen die Kreditinstitute ihre zehn größten im Anlagebuch geführten Risikopositionen gegenüber den zehn größten von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, vier Ebenen) offenlegen, wobei die einschlägigen NACE-Codes ausgehend von der Haupttätigkeit der Gegenpartei zu verwenden sind.
2.
Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

3.
GAR-KPI Bestand

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) a b c d e f g h i j k l m
Taxonomiefähig Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten Nicht bewertete Risikopositionen(12)
Taxonomiekonform Aufschüsselung nach Umweltziel Davon: Verwendung der Erlöse Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
1 GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
2 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
3 Finanzunternehmen
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Nicht-Finanzunternehmen
8 Darlehen und Kredite
9 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
10 Eigenkapitalinstrumente
11 Private Haushalte
12 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
13 davon Gebäudesanierungskredite
14 davon Kfz-Kredite
15 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
16 Wohnraumfinanzierung
17 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
18 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
19 Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (13)
20 GAR-Vermögenswerte insgesamt

Erläuterungen:

1.
Das Institut legt im vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Bestand an Risikopositionen offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
2.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

4.
GAR-KPI Zuflüsse

Offenlegungszeitraum t
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) a b c d e f g h i j k l m
Taxonomiefähig Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten Nicht bewertete Risikopositionen(14)
Taxonomiekonform Aufschüsselung nach Umweltziel Davon: Verwendung der Erlöse Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
1 GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
2 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
3 Finanzunternehmen
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Nicht-Finanzunternehmen
8 Darlehen und Kredite
9 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
10 Eigenkapitalinstrumente
11 Private Haushalte
12 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
13 davon Gebäudesanierungskredite
14 davon Kfz-Kredite
15 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
16 Wohnraumfinanzierung
17 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
18 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
19 Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (15)
20 GAR-Vermögenswerte insgesamt

Erläuterungen:

1.
Institute legen in diesem Meldebogen die GAR-KPI für den Zufluss neuer Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen, Eigenkapitalinstrumente und wieder in Besitz genommener Sicherheiten während des Geschäftsjahres vor dem Offenlegungsstichtag offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
2.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

5.
KPI Außerbilanzielle Risikopositionen

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
% (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen Vermögenswerten) a b c d e f g h i j k l
Taxonomiefähig Nicht bewertete Risikopositionen(16)
Taxonomiekonform Aufschüsselung nach Umweltziel Davon: Verwendung der Erlöse Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
1 Finanzgarantien (FinGuar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

Erläuterungen:

1.
Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
2.
Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
3.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

6.
KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung

Offenlegungszeitraum t
F&C-KPI a b c d e f g h i j k l m
Insgesamt Taxonomiefähig davon nicht bewertete Gebühren- und Provisionserträge(17)
Taxonomiekonform Aufschüsselung nach Umweltziel Davon: Verwendung der Erlöse Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR % % % % % % % % % % % %
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der CSRD unterliegen — andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Nicht-Finanzunternehmen
4 Gegenparteien, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

Erläuterungen:

1.
Die Institute legen im vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und taxonomiekonformen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der CSRD unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
2.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

7.
KPI Handelsbuchbestand

Offenlegungszeitraum t
a b c d e f g h i j k l m n o p
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe (beizulegender Zeitwert) Handels-KPI
davon nicht bewertete Risikopositionen(18) davon taxonomiekonform
davon CCM davon CCA davon WTR davon CE davon PPC davon BIO davon CCM davon CCA davon WTR davon CE davon PPC davon BIO
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Beteiligungen) — Unternehmen, die der CSRD unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Schuldverschreibungen
4 Eigenkapitalinstrumente
5 Nicht-Finanzunternehmen
6 Schuldverschreibungen
7 Eigenkapitalinstrumente
8 Gegenparteien, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
9 Schuldverschreibungen
10 Eigenkapitalinstrumente

Erläuterungen:

1.
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Fußnote(n):

(1)

Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.

(2)

Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.

(3)

% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.

(4)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(5)

Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM.

(6)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.

(7)

Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.

(8)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.

(9)

Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

(10)

Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

(11)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(12)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(13)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.

(14)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(15)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.

(16)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(17)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(18)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

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