ANHANG VI VO (EU) 2021/2178
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON KREDITINSTITUTEN
| Meldebogennummer | Bezeichnung |
|---|---|
| 0 | Überblick über die KPI |
| 1 | Vermögenswerte für die Berechnung der GAR |
| 2 | GAR-Sektorinformationen |
| 3 | GAR-KPI Bestand |
| 4 | GAR-KPI Zuflüsse |
| 5 | KPI Außerbilanzielle Risikopositionen |
| 6 | KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung |
| 7 | KPI Handelsbuchbestand |
- 0.
-
Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (Wärhung) | KPI(1) (%) | KPI(2) (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) | nicht bewertete Riskikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | |||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | |||||||
| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (Währung) | KPI(1) (%) | KPI(2) (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) | nicht bewertete Riskikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | |||
| umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | |||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | |||||||
| Handelsbuch | ||||||||
| Finanzgarantien | ||||||||
| Verwaltete Vermögenswerte | ||||||||
| Gebühren- und Provisionserträge (5) | ||||||||
- Anmerkung 1:
- Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
- Anmerkung 2:
- Die KPI „Gebühren- und Provisionserträge” (Bogen 6) und „Handelsbuch” (Bogen 7) gelten erst ab 2028.
- 1.
-
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| Bestand/Zufluss Mio. EUR | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt [brutto]- buchwert | davon taxonomiefähig | ||||||||||||||||
| davon taxonomie- konform | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon: Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs- tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopo-sitionen | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien(6) | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden(7) | |||||||||
| Klima-schutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeres- ressourcen (WTR) | Kreislauf- wirtschaft (CE) | Verschmut- zung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||||||||||
| 1 | GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||||||
| 2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||||||||||||
| 3 | Finanzunternehmen | ||||||||||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||||||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 7 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||||||
| 8 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||||||
| 9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||||||||||||
| 10 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 11 | Private Haushalte | ||||||||||||||||
| 12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||||||
| 13 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||||||
| 14 | davon Kfz-Kredite | ||||||||||||||||
| 15 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||||||||||||
| 16 | Wohnraumfinanzierung | ||||||||||||||||
| 17 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||||||||||||
| 18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||||||||||||
| 19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (8) | ||||||||||||||||
| 20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||||||||||||
| 21 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||||||
| 22 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||||||
| 23 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||||||
| 24 | Handelsbuch | ||||||||||||||||
| 25 | Unternehmen und Einrichtungen, die nicht der CSRD unterliegen | ||||||||||||||||
| 26 | KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | ||||||||||||||||
| 27 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||||||
| 28 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||||||
| 29 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||||||
| 30 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 31 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 32 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | ||||||||||||||||
| 33 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||||||
| 34 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 35 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 36 | Derivate | ||||||||||||||||
| 37 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||||||
| 38 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||||||
| 39 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||||||
| 40 | Vermögenswerte insgesamt | ||||||||||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften | |||||||||||||||||
| 41 | Finanzgarantien | ||||||||||||||||
| 42 | Verwaltete Vermögenswerte | ||||||||||||||||
| 43 | davon Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 44 | davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
- 2.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
- 3.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 2.
-
GAR-Sektorinformationen
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Gesamt[brut-to]buchwert | davon taxonomiefähig | davon taxonomiekonform | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| 1 | ||||||||||
| 2 | ||||||||||
| 3 | ||||||||||
| … | ||||||||||
| 10 | ||||||||||
| 11 | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(9) | |||||||||
| 12 | Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(10) | |||||||||
| 13 | davon nicht bewertete Risikopositionen(11) |
Erläuterungen:
- 1.
- Im vorliegenden Meldebogen müssen die Kreditinstitute ihre zehn größten im Anlagebuch geführten Risikopositionen gegenüber den zehn größten von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, vier Ebenen) offenlegen, wobei die einschlägigen NACE-Codes ausgehend von der Haupttätigkeit der Gegenpartei zu verwenden sind.
- 2.
- Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
- 3.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 3.
-
GAR-KPI Bestand
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| % (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Taxonomiefähig | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen(12) | ||||||||||||
| Taxonomiekonform | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon: Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||||||
| 1 | GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||||||||||
| 3 | Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||||||||||
| 7 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 8 | Darlehen und Kredite | |||||||||||||
| 9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||||||||||
| 10 | Eigenkapitalinstrumente | |||||||||||||
| 11 | Private Haushalte | |||||||||||||
| 12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||||||||||
| 13 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||||||||||
| 14 | davon Kfz-Kredite | |||||||||||||
| 15 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||||||||||
| 16 | Wohnraumfinanzierung | |||||||||||||
| 17 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||||||||||
| 18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||||||||||
| 19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (13) | |||||||||||||
| 20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Das Institut legt im vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Bestand an Risikopositionen offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
- 2.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 4.
-
GAR-KPI Zuflüsse
| Offenlegungszeitraum t |
| % (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Taxonomiefähig | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen(14) | ||||||||||||
| Taxonomiekonform | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon: Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||||||
| 1 | GAR — im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||||||||||
| 3 | Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||||||||||
| 7 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 8 | Darlehen und Kredite | |||||||||||||
| 9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||||||||||
| 10 | Eigenkapitalinstrumente | |||||||||||||
| 11 | Private Haushalte | |||||||||||||
| 12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||||||||||
| 13 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||||||||||
| 14 | davon Kfz-Kredite | |||||||||||||
| 15 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||||||||||
| 16 | Wohnraumfinanzierung | |||||||||||||
| 17 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||||||||||
| 18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||||||||||
| 19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen (15) | |||||||||||||
| 20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Institute legen in diesem Meldebogen die GAR-KPI für den Zufluss neuer Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen, Eigenkapitalinstrumente und wieder in Besitz genommener Sicherheiten während des Geschäftsjahres vor dem Offenlegungsstichtag offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
- 2.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 5.
-
KPI Außerbilanzielle Risikopositionen
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| % (im Vergleich zu den entsprechenden gesamten außerbilanziellen Vermögenswerten) | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Taxonomiefähig | Nicht bewertete Risikopositionen(16) | ||||||||||||
| Taxonomiekonform | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon: Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | ||||||||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten berechnet werden.
- 2.
- Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
- 3.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 6.
-
KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung
| Offenlegungszeitraum t |
| F&C-KPI | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | Taxonomiefähig | davon nicht bewertete Gebühren- und Provisionserträge(17) | ||||||||||||
| Taxonomiekonform | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon: Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||||||
| Mio. EUR | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | ||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der CSRD unterliegen — andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||||||||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 3 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||||||||||
| 4 | Gegenparteien, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Die Institute legen im vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und taxonomiekonformen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der CSRD unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
- 2.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 7.
-
KPI Handelsbuchbestand
| Offenlegungszeitraum t |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe (beizulegender Zeitwert) | Handels-KPI | ||||||||||||||||
| davon nicht bewertete Risikopositionen(18) | davon taxonomiekonform | ||||||||||||||||
| davon CCM | davon CCA | davon WTR | davon CE | davon PPC | davon BIO | davon CCM | davon CCA | davon WTR | davon CE | davon PPC | davon BIO | ||||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Beteiligungen) — Unternehmen, die der CSRD unterliegen | ||||||||||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||||||||||||||
| 3 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 4 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 5 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||||||
| 6 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 7 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
| 8 | Gegenparteien, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||||||||||||||
| 9 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||
| 10 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||||||
Erläuterungen:
- 1.
- Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
Fußnote(n):
- (1)
Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
- (2)
Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.
- (3)
% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.
- (4)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (5)
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM.
- (6)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
- (7)
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a dieser Verordnung.
- (8)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
- (9)
Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
- (10)
Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
- (11)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (12)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (13)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
- (14)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (15)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
- (16)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (17)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (18)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
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