ANHANG X VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON VERSICHERUNGS- UND RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen

„Prämien” in den Spalten 2 und 3 sind als gebuchte Bruttobeiträge oder gegebenenfalls als Umsatz in Bezug auf Nichtlebens- oder Rückversicherungstätigkeiten zu melden.

Die Angaben in Spalte 4 sind mit den Offenlegungen im Jahr 2024 und danach zu melden.

Nichtlebens- und Rückversicherungen können nur als Tätigkeit, die eine Anpassung an den Klimawandel ermöglicht, mit der Verordnung (EU) 2020/852 konform sein.

Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Absolute Prämien, Jahr T (2) Anteil der Prämien, Jahr T (3) Anteil der Prämien, Jahr T-1 (4) Klimaschutz (5) Wasser- und Meeresressourcen (6) Kreislaufwirtschaft (7) Umweltverschmutzung (8) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (9) Mindestschutz (10)
Währung % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N
A.1.
Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch nachhaltig)
A.1.1.
Davon rückversichert
A.1.2.
Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend
A.1.2.1.
Davon rückversichert (Retrozession)
A.2.
Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
B.
Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft
Insgesamt (A.1 + A.2 + B) 100 % 100 %

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

Erfassungsquote: %

Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

Erfassungsbereich: [Geldbetrag]

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs

Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden.

X %

Der Wert der Derivate als Geldbetrag.

[Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

Für Finanzunternehmen:

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

Für Finanzunternehmen:

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen: X %

Für Finanzunternehmen: X %

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag]

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:

[Geldbetrag]

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: X % Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: [Geldbetrag]

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:

[Geldbetrag]

Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

X %

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:

[Geldbetrag]

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Für Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der Wert dertaxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

Für Nicht-Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Für Finanzunternehmen:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

umsatzbasiert: %

CapEx-basiert: %

Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

umsatzbasiert: [Geldbetrag]

CapEx-basiert: [Geldbetrag]

Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung” (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
1.
Klimaschutz

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

2.
Anpassung an den Klimawandel

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

3.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

4.
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

5.
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

6.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Umsatz: %

CapEx: %

Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)

Ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx)

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