Artikel 2 VO (EU) 2021/2179
Allgemeine Funktionen
(1) Über die mehrsprachige öffentliche Schnittstelle des IMI stehen den Unternehmen insbesondere die folgenden technischen Funktionen zur Verfügung:
- 1.
- Erstellung eines Kontos für den sicheren Zugang zum reservierten Bereich des Unternehmens;
- 2.
- Gewährleistung einer angemessenen Protokollierung der Nutzeraktivität;
- 3.
- Erfassung der Kontaktangaben des Unternehmens, der zugelassenen Nutzer, des Verkehrsleiters und der entsendeten Kraftfahrer im Konto;
- 4.
-
Verwaltung der Entsendemeldungen:
- a)
- Erfassung der Angaben gemäß Artikel 1 Absatz 11 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2020/1057;
- b)
- Übermittlung einer Entsendemeldung mit den unter Buchstabe a genannten Angaben für einen Zeitraum von mindestens einem Tag und höchstens sechs Monaten;
- c)
- Bearbeitung der Angaben in der Entsendemeldung, um diese auf dem neuesten Stand zu halten;
- d)
- Herunterladen einer Kopie einer Entsendemeldung in elektronischer Form und in einem Format, das ein Ausdrucken ermöglicht;
- e)
- Verlängerung der Entsendemeldung;
- f)
- Rücknahme der Entsendemeldung;
- 5.
- Erhalt und Bearbeitung von Unterlagenanforderungen gemäß Artikel 1 Absatz 11 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2020/1057;
- 6.
- Zugriff auf und Einsichtnahme in die von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats übermittelten Unterlagen;
- 7.
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in den die Entsendung erfolgte;
- 8.
- Information über das Schließen der Anforderung durch die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats.
(2) Die mehrsprachige öffentliche Schnittstelle des IMI bietet auch technische Funktionen, die einer oder mehreren nationalen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats, die zuständige Behörden im Sinne von Artikel 5 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sind, Folgendes im IMI ermöglichen:
- a)
- Erhalt von Entsendemeldungen,
- b)
- Anforderung von Unterlagen nach dem Verfahren gemäß Artikel 1 Absatz 11 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2020/1057 und
- c)
- Eingabe des endgültigen Ergebnisses der Bewertung der Einhaltung der Entsendevorschriften durch das Unternehmen und Schließen der Anforderung.
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