Artikel 4 VO (EU) 2021/2179

Funktionen im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten

(1) Die öffentliche Schnittstelle des IMI ermöglicht die Löschung aller Daten, die in dieser öffentlichen Schnittstelle und den Konten der Unternehmen gespeichert werden, wenn diese Daten nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die sie erhoben und verarbeitet wurden. Die öffentliche Schnittstelle ermöglicht die Versendung einer Erinnerung bezüglich der Überprüfung und gegebenenfalls der Löschung der personenbezogenen Daten des Kraftfahrers an das Unternehmen.

(2) Die öffentliche Schnittstelle ermöglicht die automatische Löschung der darüber übermittelten Entsendemeldungen nach dem in Artikel 1 Absatz 13 der Richtlinie (EU) 2020/1057 genannten Zeitraum von 24 Monaten.

(3) Haben die Unternehmen im Rahmen einer Unterlagenanforderung Unterlagen übermittelt, so bleiben die angeforderten Unterlagen nicht länger verfügbar als für die Zwecke, zu denen sie eingeholt wurden, erforderlich und höchstens zwölf Monate nach Schließen der Unterlagenanforderung.

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