Artikel 6 VO (EU) 2021/2223

Zugang

(1) Der Zugang zum zentralen Speicher durch ordnungsgemäß ermächtigte Bedienstete wird im Einklang mit Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240, Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1860 gewährt und geregelt.

(2) Der zentrale Speicher ist für die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Agenturen der Union entsprechend ihren Zugangsrechten nach dem Unionsrecht über eine sichere Netzverbindung (TESTA) zugänglich.

(3) Nur ordnungsgemäß ermächtigte Bedienstete der zuständigen Behörden nach Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 66 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/817 erhalten Zugang zu dem Tool nach Artikel 3 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung.

(4) Die zuständigen Behörden haben mithilfe von Nutzerprofilen Zugang zum zentralen Speicher. eu-LISA führt ein Verzeichnis der Nutzerprofile. Eine Behörde kann je nach ihren Zugangsrechten über mehrere Profile verfügen.

(5) Der Zugriff auf den zentralen Speicher ist zu protokollieren. Die protokollierten Informationen müssen mindestens das Folgende enthalten:

a)
einen Zeitstempel;
b)
die Behörde;
c)
die Art des jeweiligen Berichts.

(6) Auf nationaler Ebene, bei der Kommission, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und bei Europol werden Protokolle geführt, die die Identifizierung der Nutzer ermöglichen, die auf den zentralen Speicher zugreifen. eu-LISA führt Protokolle über sämtliche Zugriffsvorgänge. Die Protokolle werden ein Jahr lang im zentralen Speicher archiviert und dann automatisch gelöscht.

(7) Etwaige Aufgabenkollisionen im zentralen Speicher sind zu identifizieren, und der Zugang ist nach den folgenden Prinzipien zu gewähren:

a)
Kenntnis nur, wenn nötig;
b)
Zugang mit minimaler Berechtigung;
c)
Aufgabentrennung.

(8) In den nach Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1861 erstellten Berichten über die Datenqualität ist ein Tool enthalten, mit dem die Mitgliedstaaten eu-LISA Rückmeldungen über die Behebung der aufgetretenen Probleme geben können.

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