Artikel 6 VO (EU) 2021/2248
Vertraulichkeit der Daten
Die im Einklang mit dieser Verordnung über die Schnittstelle übermittelten Daten verbleiben nicht länger als für ihre Übermittlung erforderlich an der Schnittstelle und werden von der Kommission während der Übermittlung vertraulich behandelt. Diese Daten dürfen nur für die Zwecke der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1020 verwendet werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.