Artikel 1 VO (EU) 2021/2266

Bescheinigung für kleine unabhängige Erzeuger

Die Form der Bescheinigung für kleine unabhängige Erzeuger gemäß Artikel 23a Absatz 1 der Richtlinie 92/83/EWG (im Folgenden die „Bescheinigung” ) ist im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.

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