Artikel 21 VO (EU) 2021/2282

Format und Muster einzureichender Unterlagen und der Abschlussdokumente für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen

Die Koordinierungsgruppe legt im Einklang mit den Verfahrensvorschriften gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a das Format und die Muster für Folgendes fest:

a)
Anträge der Entwickler von Gesundheitstechnologien auf gemeinsame wissenschaftliche Beratungen;
b)
Dossiers mit den Informationen, Daten, Analysen und sonstigen Nachweisen, die Entwickler von Gesundheitstechnologien für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen einreichen müssen;
c)
Abschlussdokumente gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen.

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