Artikel 21 VO (EU) 2021/2282
Format und Muster einzureichender Unterlagen und der Abschlussdokumente für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen
Die Koordinierungsgruppe legt im Einklang mit den Verfahrensvorschriften gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a das Format und die Muster für Folgendes fest:
- a)
- Anträge der Entwickler von Gesundheitstechnologien auf gemeinsame wissenschaftliche Beratungen;
- b)
- Dossiers mit den Informationen, Daten, Analysen und sonstigen Nachweisen, die Entwickler von Gesundheitstechnologien für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen einreichen müssen;
- c)
- Abschlussdokumente gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen.
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