Artikel 27 VO (EU) 2021/2303
Strafrechtliche Haftung
Während der Dauer der Entsendung eines Asyl-Unterstützungsteams werden die entsandten Experten in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.