Artikel 39 VO (EU) 2021/2303
Verwaltungs- und Leitungsstruktur
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus
- a)
- einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 41 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
- b)
- einem Exekutivdirektor, der die in Artikel 47 vorgesehenen Zuständigkeiten wahrnimmt,
- c)
- einem stellvertretenden Exekutivdirektor nach Artikel 48,
- d)
- einem Grundrechtsbeauftragten nach Artikel 49 und
- e)
- einem Beirat nach Artikel 50.
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