Artikel 12 VO (EU) 2021/2306
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 wird aufgehoben.
Die genannte Verordnung gilt jedoch weiterhin für die Zwecke des Ausfüllens und des Versehens mit dem Sichtvermerk von noch offenen, vor dem 1. Januar 2022 ausgestellten Kontrollbescheinigungen und von noch offenen, vom Einführer vor dem 1. Januar 2022 vorgelegten Teilkontrollbescheinigungen sowie für die Zwecke der Erklärung des ersten Empfängers oder des Empfängers in der Kontrollbescheinigung oder der Teilkontrollbescheinigung.
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