Artikel 1 VO (EU) 2021/2325

Verzeichnis der anerkannten Drittländer

Anhang I dieser Verordnung enthält das Verzeichnis der Drittländer, die für die Zwecke der Gleichwertigkeit gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt sind.

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