Artikel 1 VO (EU) 2021/2325
Verzeichnis der anerkannten Drittländer
Anhang I dieser Verordnung enthält das Verzeichnis der Drittländer, die für die Zwecke der Gleichwertigkeit gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.