Artikel 2 VO (EU) 2021/2325

Verzeichnis der anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Anhang II dieser Verordnung enthält das Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Zwecke der Gleichwertigkeit gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.