Artikel 2 VO (EU) 2021/2325
Verzeichnis der anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen
Anhang II dieser Verordnung enthält das Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Zwecke der Gleichwertigkeit gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt sind.
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