Artikel 5 VO (EU) 2021/240

Anwendungsbereich

Die in Artikel 4 genannten spezifischen Ziele beziehen sich auf Politikbereiche im Zusammenhang mit Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit, Bildung, Produktivität, Forschung und Innovation, intelligentem, fairem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sowie Beschäftigung und Investitionen, mit besonderem Augenmerk auf Maßnahmen zur Förderung des digitalen und des gerechten ökologischen Wandels, und betreffen insbesondere einen oder mehrere der folgenden Aspekte:

a)
Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Vermögenswerte, Haushaltsverfahren einschließlich der durchgängigen Berücksichtigung von Umwelt- und Gleichstellungsaspekten bei der Haushaltsplanung, makrofiskalischer Rahmen, Schulden- und Liquiditätsmanagement, Ausgaben- und Steuerpolitik, Steuerehrlichkeit, Finanzverwaltung und Zollunion, sowie Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung, des Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung;
b)
institutionelle Reformen und effiziente, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung und E-Government, Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren, Prüfungen, Ausbau der Kapazitäten zur Absorption von Unionsmitteln, Förderung der Verwaltungszusammenarbeit, wirksame Rechtsstaatlichkeit, Reform des Justizwesens, Kapazitätsaufbau bei Wettbewerbs- und Kartellbehörden, Stärkung der Finanzaufsicht und verstärkte Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche;
c)
Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Unternehmer sowie sozialwirtschaftliche Unternehmen, die Reindustrialisierung und Rückverlagerung der Produktion in die Union, Entwicklung des Privatsektors, Märkte für Produkte und Dienstleistungen, öffentliche und private Investitionen auch in die physische und die virtuelle Infrastruktur, Projektträger und Projektförderzentren, öffentliche Beteiligung an Unternehmen, Privatisierungsverfahren, Handel und ausländische Direktinvestitionen, Wettbewerb, effizientes und transparentes öffentliches Beschaffungswesen, nachhaltige Entwicklung der einzelnen Sektoren sowie Förderung von Forschung, Innovation und Digitalisierung;
d)
Bildung, lebensbegleitendes Lernen und lebenslange Weiterbildung, berufliche Bildung, Jugendpolitik, Arbeitsmarktpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, vermehrte Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen am Arbeitsmarkt, Weiterbildung und Umschulung, insbesondere im Bereich der digitalen Kompetenzen, Medienkompetenz, bürgerschaftliches Engagement, aktives Altern, Geschlechtergleichstellung, Katastrophenschutz, Grenz- und Migrationspolitik, Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut, Einkommensungleichheit und allen Formen der Diskriminierung;
e)
ein niedrigschwelliges, erschwingliches und robustes Gesundheitswesen, niedrigschwellige, erschwingliche und robuste Systeme der sozialen Sicherheit, Pflege und eine niedrigschwellige, erschwingliche und robuste Fürsorge sowie Kinderbetreuung;
f)
Strategien zur Eindämmung des Klimawandels, digitaler und gerechter ökologischer Wandel, E-Government-Lösungen, elektronische Auftragsvergabe, Konnektivität, Zugang zu Daten und Daten-Governance, Datenschutzlösungen, E-Learning, Nutzung von Lösungen auf Basis von künstlicher Intelligenz, ökologische Säule der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes, Klimaschutz, Verkehr und Mobilität, Förderung der Kreislaufwirtschaft, der Energie- und Ressourceneffizienz und der erneuerbare Energiequellen, Diversifizierung der Energieversorgung, Bekämpfung der Energiearmut und Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit sowie — für den Agrarsektor — Schutz der Böden und der biologischen Vielfalt, Fischerei und nachhaltige Entwicklung ländlicher und abgelegener Gebiete und von Inselregionen;
g)
Strategien und Regulierung im Finanzsektor, unter anderem in Bezug auf die Finanzkompetenz, die Finanzstabilität, den Zugang zu Finanzierungen und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Unternehmer;
h)
Erstellung, Bereitstellung und qualitative Überwachung von Daten und Statistiken;
i)
Vorbereitungen auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet und
j)
Früherkennung erheblicher Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit und abgestimmte Reaktion darauf und Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebs für wichtige öffentliche und private Einrichtungen und Branchen.

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