ANHANG VI VO (EU) 2021/241

Methodik zur Verfolgung von Klimamaßnahmen

Größenordnung und Codes der Arten der Intervention für die Fazilität

INTERVENTIONSBEREICH Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der Klimaschutzziele Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der umweltpolitischen Ziele
001 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in Kleinstunternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
002 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in kleinen und mittleren Unternehmen (auch privaten Forschungszentren) mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
002 a1 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in großen Unternehmen(1)mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
003 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in öffentlichen Forschungszentren und Hochschuleinrichtungen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
004 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Kleinstunternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
005 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in KMU (einschließlich privaten Forschungszentren) mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
005a1 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in großen Unternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
006 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in öffentlichen Forschungszentren und Hochschuleinrichtungen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
007 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in Kleinstunternehmen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) 0 % 0 %
008 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in KMU 0 % 0 %
008a1 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in großen Unternehmen 0 % 0 %
009 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in öffentlichen Forschungszentren, Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) 0 % 0 %
010 Digitalisierung von KMU (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) 0 % 0 %
010a1 Digitalisierung von großen Unternehmen (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) 0 % 0 %
010b Digitalisierung von KMU oder großen Unternehmen (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(2) 40 % 0 %
011 IKT-Lösungen, elektronische Dienste und Anwendungen für staatliche Behörden 0 % 0 %
011a IKT-Lösungen, elektronische Dienste und Anwendungen für staatliche Behörden im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(2) 40 % 0 %
012 IT-Dienste und -Anwendungen für digitale Kompetenzen und digitale Inklusion 0 % 0 %
013 Elektronische Gesundheitsdienste und -anwendungen (einschließlich mobiler Informationssysteme im Gesundheitswesen (E-Care) und Internet der Dinge für körperliche Bewegung und umgebungsunterstütztes Leben) 0 % 0 %
014 Geschäftsinfrastruktur für KMU (einschließlich Industrieparks und Gewerbegebieten) 0 % 0 %
015 Unternehmensentwicklung und Internationalisierung von KMU, etwa durch Anlageinvestitionen 0 % 0 %
015a Unterstützung großer Unternehmen durch Finanzierungsinstrumente, etwa durch Anlageinvestitionen 0 % 0 %
016 Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel, unternehmerische Initiative und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an Veränderungen 0 % 0 %
017 Fortgeschrittene Unterstützungsdienste für KMU und KMU-Zusammenschlüsse (etwa Dienstleistungen für Leitung, Vermarktung und Gestaltung) 0 % 0 %
018 Gründungszentren, Unterstützung von Ausgründungen, Ablegern und Neugründungen 0 % 0 %
019 Förderung von Innovationskernen, auch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen und Unternehmensnetzen, die vor allem KMU zugutekommen 0 % 0 %
020 Innovationsprozesse in KMU (in den Bereichen Verfahren, Organisation, Vermarktung, Gemeinschaftsgründungen sowie nutzer- und nachfragebestimmte Innovation) 0 % 0 %
021 Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und dem Hochschulbereich 0 % 0 %
022 Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf CO2-armer Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel 100 % 40 %
023 Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft 40 % 100 %
024 Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in KMU und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
024a Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in großen Unternehmen und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
024b Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in KMU oder großen Unternehmen und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(3) 100 % 40 %
025 Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
025a Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(4) 100 % 40 %
025b Errichtung von neuen energieeffizienten Gebäuden(5) 40 % 40 %
026 Energieeffiziente Renovierung oder Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf öffentliche Infrastrukturanlagen, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
026a Energieeffiziente Renovierung oder Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf öffentliche Infrastrukturanlagen, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(6) 100 % 40 %
027 Unterstützung von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, welche zu einer CO2-armen Wirtschaft und zu einer Verbesserung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel beitragen, darunter auch Sensibilisierungsmaßnahmen 100 % 40 %
028 Energie aus erneuerbaren Quellen: Wind 100 % 40 %
029 Energie aus erneuerbaren Quellen: Sonne 100 % 40 %
030 Energie aus erneuerbaren Quellen: Biomasse(7) 40 % 40 %
030a Energie aus erneuerbaren Quellen: Biomasse mit hohen Einsparungen an Treibhausgasemissionen(8) 100 % 40 %
031 Energie aus erneuerbaren Quellen: Meer 100 % 40 %
032 Andere Energie aus erneuerbaren Quellen (einschließlich geothermische Energie) 100 % 40 %
033 Intelligente Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und IKT-Systeme) und Speicherung 100 % 40 %
034 Hochwirksame Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und -kühlung 40 % 40 %
034a0 Hochwirksame Kraft-Wärme-Kopplung, wirksame Fernwärme und -kühlung mit geringen Emissionen im Verlauf des Lebenszyklus(9) 100 % 40 %
034a1 Ersatz kohlebetriebener Heizanlagen durch Gasheizungen aus Klimaschutzgründen 0 % 0 %
034a2 Verteilung und Transport von Erdgas, das Kohle ersetzen soll 0 % 0 %
035 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: Hochwasser (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
036 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: Brände (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
037 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: andere, z. B. Stürme und Dürren (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
038 Vorbeugung und Bewältigung von nicht mit dem Klima verbundenen naturbedingten Risiken (z. B. Erdbeben) und mit menschlichen Tätigkeiten verbundenen Risiken (z. B. technisch bedingte Unfälle), wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze 0 % 100 %
039 Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Trinkwasserversorgung) 0 % 100 %
039a Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Trinkwasserversorgung) im Einklang mit Effizienzkriterien(10) 40 % 100 %
040 Wasserbewirtschaftung und Schutz von Wasserreserven (einschließlich Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Wiederverwendung und Leckageverringerung) 40 % 100 %
041 Abwasserrückgewinnung und -behandlung 0 % 100 %
041a Abwasserrückgewinnung und -behandlung im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(11) 40 % 100 %
042 Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Trennung und Wiederverwendung sowie zum Recycling 40 % 100 %
042a Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Abfallbewirtschaftung für Restmüll 0 % 100 %
044 Abfallbewirtschaftung für Gewerbe- und Industrieabfälle: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Trennung und Wiederverwendung sowie zum Recycling 40 % 100 %
044a Abfallbewirtschaftung für Gewerbe- und Industrieabfälle: Restmüll und gefährliche Abfälle 0 % 100 %
045 Förderung der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff 0 % 100 %
045a Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff im Einklang mit Effizienzkriterien(12) 100 % 100 %
046 Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten 0 % 100 %
046a Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten im Einklang mit Effizienzkriterien(13) 40 % 100 %
047 Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in KMU 40 % 40 %
047a Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in großen Unternehmen 40 % 40 %
048 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Lärmminderung 40 % 100 %
049 Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Natura-2000-Gebieten 40 % 100 %
050 Naturschutz und Schutz der biologischen Vielfalt, Naturerbe und natürliche Ressourcen, grüne und blaue Infrastruktureinrichtungen 40 % 100 %
051 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Backbone/Backhaul-Netz) 0 % 0 %
052 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zum Verteilerpunkt für Mehrfamilienhäuser am Ort der Nutzung einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
053 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zum Verteilerpunkt für Wohnungen oder Geschäftsräume am Ort der Nutzung einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
054 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zur Basisstation für moderne Drahtloskommunikation einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
055 Informations- und Kommunikationstechnologien: Andere Arten von IKT-Infrastrukturanlagen (einschließlich groß dimensionierten IT-Ressourcen und -Ausrüstung, Rechenzentren, Sensoren und sonstigen drahtlosen Geräten) 0 % 0 %
055a Informations- und Kommunikationstechnologien: Andere Arten von IKT-Infrastrukturen (einschließlich groß dimensionierten IT-Ressourcen und -Ausrüstung, Rechenzentren, Sensoren und sonstigen drahtlosen Geräten) im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(2) 40 % 0 %
056 Neubau oder Ausbau von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Kernnetz(14) 0 % 0 %
057 Neubau oder Ausbau von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Gesamtnetz 0 % 0 %
058 Neubau oder Ausbau von Nebenstraßen als Verbindungen zum TEN-V-Straßennetz und zu TEN-V-Knoten 0 % 0 %
059 Neubau oder Ausbau von sonstigen nationalen, regionalen und lokalen Zubringerstraßen 0 % 0 %
060 Erneuerung oder Modernisierung von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Kernnetz 0 % 0 %
061 Erneuerung oder Modernisierung von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Gesamtnetz 0 % 0 %
062 Erneuerung oder Modernisierung anderer Straßen (Autobahnen, nationale, regionale oder lokale Straßen) 0 % 0 %
063 Digitalisierung des Verkehrs: Straße 0 % 0 %
063a Digitalisierung des Verkehrs, dessen Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist Straße 40 % 0 %
064 Neubau oder Ausbau von Schienenstrecken – TEN-V-Kernnetz 100 % 40 %
065 Neubau oder Ausbau von Schienenstrecken – TEN-V-Gesamtnetz 100 % 40 %
066 Neubau oder Ausbau anderer Schienenstrecken 40 % 40 %
066a Neubau oder Ausbau anderer Schienenstrecken – elektrifiziert/Null-Emissionen(15) 100 % 40 %
067 Erneuerung oder Modernisierung von Schienenstrecken – TEN-V-Kernnetz 100 % 40 %
068 Erneuerung oder Modernisierung von Schienenstrecken – TEN-V-Gesamtnetz 100 % 40 %
069 Erneuerung oder Modernisierung anderer Schienenstrecken 40 % 40 %
069a Erneuerung oder Modernisierung anderer Schienenstrecken – elektrifiziert/Null-Emissionen(15) 100 % 40 %
070 Digitalisierung des Verkehrs: Schiene 40 % 0 %
071 Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) 40 % 40 %
072 Rollendes Material 0 % 40 %
072a Elektrisch/mit Null-Emissionen betriebenes(16)rollendes Material 100 % 40 %
073 Umweltfreundliche Nahverkehrsinfrastruktur(17) 100 % 40 %
074 Umweltfreundliches rollendes Material im Nahverkehr(18) 100 % 40 %
075 Infrastruktur für den Fahrradverkehr 100 % 100 %
076 Digitalisierung des Nahverkehrs 0 % 0 %
076a Digitalisierung des Verkehrs, dessen Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist Nahverkehr 40 % 0 %
077 Infrastruktur für alternative Kraftstoffe(19) 100 % 40 %
078 Multimodaler Verkehr (TEN-V) 40 % 40 %
079 Multimodaler Verkehr (nicht Nahverkehr) 40 % 40 %
080 Seehäfen (TEN-V) 0 % 0 %
080a Seehäfen (TEN-V) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
081 Andere Seehäfen 0 % 0 %
081a Andere Seehäfen mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
082 Binnenwasserstraßen und -häfen (TEN-V) 0 % 0 %
082a Binnenwasserstraßen und -häfen (TEN-V) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
083 Binnenwasserstraßen und -häfen (regional und lokal) 0 % 0 %
083a0 Binnenwasserstraßen und -häfen (regional und lokal) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
083a1 Gefahrenabwehr- und Flugsicherheitssysteme sowie Flugverkehrsleitsysteme für bestehende Flughäfen 0 % 0 %
084 Digitalisierung des Verkehrs: andere Verkehrsträger 0 % 0 %
084a Digitalisierung des Verkehrs, dessen Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist: andere Verkehrsträger 40 % 0 %
085 Einrichtungen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung 0 % 0 %
086 Bildungseinrichtungen (Primar- und Sekundarbereich) 0 % 0 %
087 Bildungseinrichtungen (Tertiärbereich) 0 % 0 %
088 Bildungseinrichtungen (berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung) 0 % 0 %
089 Unterkünfte für Migranten, Flüchtlinge und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben 0 % 0 %
090 Unterkünfte (außer für Migranten, Flüchtlinge und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben) 0 % 0 %
091 Andere soziale Einrichtungen, die zur sozialen Inklusion vor Ort beitragen 0 % 0 %
092 Einrichtungen des Gesundheitswesens 0 % 0 %
093 Medizinische Ausrüstung 0 % 0 %
094 Mobile Vermögenswerte im Gesundheitswesen 0 % 0 %
095 Digitalisierung des Gesundheitswesens 0 % 0 %
096 Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von Migranten, Flüchtlingen und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben 0 % 0 %
097 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt 0 % 0 %
098 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose 0 % 0 %
099 Gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen 0 % 0 %
100 Unterstützung von Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen 0 % 0 %
101 Unterstützung von Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen 0 % 0 %
102 Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung von Arbeitsmarkteinrichtungen und -diensten zur Bewertung und Vorhersage des Bedarfs an Kompetenzen und um eine frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen 0 % 0 %
103 Unterstützung für die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und für Arbeitsmarktübergänge 0 % 0 %
104 Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften 0 % 0 %
105 Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt 0 % 0 %
106 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben einschließlich Zugang zu Kinderbetreuung und Betreuung bzw. Pflege von Angehörigen 0 % 0 %
107 Maßnahmen für ein gesundes und gut angepasstes Arbeitsumfeld, in dem Gesundheitsrisiken bekämpft werden, etwa durch die Förderung körperlicher Bewegung 0 % 0 %
108 Unterstützung für die Entwicklung digitaler Kompetenzen 0 % 0 %
109 Unterstützung für die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen 0 % 0 %
110 Maßnahmen zur Förderung eines aktiven und gesunden Alterns 0 % 0 %
111 Unterstützung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
112 Unterstützung der Primar- und Sekundarschulbildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
113 Unterstützung der tertiären Bildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
114 Unterstützung der Erwachsenenbildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
115 Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft 0 % 0 %
116 Förderung von Konzepten für die Eingliederung oder Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in das Erwerbsleben 0 % 0 %
117 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs marginalisierter Gruppen, wie etwa der Roma, zu Bildung und Beschäftigung und Förderung ihrer sozialen Inklusion 0 % 0 %
118 Unterstützung der Zivilgesellschaft bei ihrer Arbeit mit marginalisierten Gruppen, wie etwa den Roma 0 % 0 %
119 Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt 0 % 0 %
120 Maßnahmen zur sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen 0 % 0 %
121 Maßnahmen zur Verbesserung des gleichen und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen 0 % 0 %
122 Maßnahmen zum Ausbau der durch Angehörige und gemeindenah erbrachten Betreuungs- und Pflegeleistungen 0 % 0 %
123 Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Effektivität und Belastbarkeit des Gesundheitswesens (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
124 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Langzeitpflege (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
125 Maßnahmen zur Modernisierung von Systemen der sozialen Absicherung, einschließlich der Förderung des Zugangs zur sozialen Absicherung 0 % 0 %
126 Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten Benachteiligten und Kindern 0 % 0 %
127 Bekämpfung der materiellen Unterversorgung durch Lebensmittelhilfe bzw. andere materielle Hilfe für die am stärksten Benachteiligten einschließlich Begleitmaßnahmen 0 % 0 %
128 Schutz, Entwicklung und Förderung öffentlicher touristischer Ressourcen und Dienstleistungen 0 % 0 %
129 Schutz, Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes und von kulturellen Angeboten 0 % 0 %
130 Schutz, Entwicklung und Förderung von Naturerbe und Ökotourismus außer in Natura-2000-Gebieten 0 % 100 %
131 Sanierung und Sicherheit des öffentlichen Raums 0 % 0 %
131a Initiativen im Bereich der Raumordnung, einschließlich der Erstellung territorialer Strategien 0 % 0 %
132 Erhöhung der Kapazität der Programmbehörden und der am Einsatz der Fonds beteiligten Stellen 0 % 0 %
133 Verbesserung der Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaats 0 % 0 %
134 Querfinanzierung im Rahmen des EFRE (Unterstützung von Maßnahmen nach Art des ESF, die zur Umsetzung der EFRE-Komponente eines Vorhabens notwendig und direkt damit verbunden sind) 0 % 0 %
135 Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern für die Umsetzung von Projekten und Initiativen im Bereich der territorialen Zusammenarbeit in einem grenzübergreifenden, transnationalen, maritimen und interregionalen Kontext 0 % 0 %
135a Interreg: Grenzmanagement sowie Mobilitäts- und Migrationsmanagement 0 % 0 %
136 Gebiete in äußerster Randlage: Ausgleich für Zusatzkosten aufgrund von schlechter Anbindung und territorialer Zersplitterung 0 % 0 %
137 Gebiete in äußerster Randlage: Maßnahmen zum Ausgleich von Zusatzkosten aufgrund der Größe des Marktes 0 % 0 %
138 Gebiete in äußerster Randlage: Förderung des Ausgleichs von Zusatzkosten aufgrund von klimatischen Bedingungen und schwierigen Geländebedingungen 40 % 40 %
139 Gebiete in äußerster Randlage: Flughäfen 0 % 0 %
140 Information und Kommunikation 0 % 0 %
141 Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Kontrolle 0 % 0 %
142 Bewertung und Studien, Datenerhebung 0 % 0 %
143 Stärkung der Kapazität der Behörden des Mitgliedstaats, der Begünstigten und von relevanten Partnern 0 % 0 %
01 Beitrag zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und der grünen Wirtschaft 100 %

Fußnote(n):

(1)

Große Unternehmen sind alle Unternehmen außer KMU, einschließlich kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung.

(2)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass die Tätigkeit Daten verarbeiten oder erheben muss, um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, die zu nachweisbaren wesentlichen Einsparungen der über den gesamten Lebenszyklus entstehenden Treibhausgasemissionen führen. Wenn für das Ziel der Maßnahme die Einhaltung des „Europäischen Verhaltenskodex zur Energieeffizienz in Rechenzentren” durch Datenzentren erforderlich ist.

(3)

a) Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden zu erreichen, oder b) wenn es das Ziel der Maßnahme ist, im Durchschnitt wenigstens eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber den vorherigen Emissionen zu erreichen.

(4)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden zu erreichen. Die Renovierung von Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 85 bis 92.

(5)

Wenn das Ziel der Maßnahmen die Errichtung von neuen Gebäuden mit einem Primärenergiebedarf (PEB) betrifft, der um mindestens 20 % unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegt (Fast-Nullenergiegebäude, einzelstaatliche Bestimmungen). Die Errichtung von neuen energieeffizienten Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 85 bis 92.

(6)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, a) im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden zu erreichen, oder b) im Durchschnitt wenigstens eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber den vorherigen Emissionen zu erreichen. Die Renovierung von Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 85 bis 92.

(7)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Strom oder Wärme aus Biomasse gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82) bezieht.

(8)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Strom oder Wärme aus Biomasse gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 bezieht, und wenn es das Ziel der Maßnahme ist, durch die Verwendung von Biomasse in der Einrichtung Einsparungen von Treibhausgasemissionen in Höhe von mindestens 80 % in Bezug auf die Methodik zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und den einschlägigen Vergleichswert für fossile Brennstoffe gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erzielen. Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Biomasse (außer Futter- oder Nahrungsmittelpflanzen) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 bezieht, und wenn es das Ziel der Maßnahme ist, durch die Verwendung von Biomasse für diesen Zweck in der Einrichtung Einsparungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 65 % in Bezug auf die Methodik zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und den einschlägigen Vergleichswert für fossile Brennstoffe gemäß Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erzielen.

(9)

Im Falle von hochwirksamer Kraft-Wärme-Kopplung und wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, im Verlauf des gesamten Lebenszyklus entstehende Treibhausgasemissionen, die unter 100gCO2-Äquivalent/kWh liegen, oder die Erzeugung von Wärme bzw. Kälte aus Abwärme zu erzielen. Im Falle von Fernwärme und -kühlung, wenn die diesbezüglichen Infrastrukturanlagen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) entsprechen oder wenn die bestehenden Infrastrukturanlagen renoviert werden, um der Definition wirksamer Fernwärme und -kühlung zu entsprechen, oder wenn es sich bei dem Projekt um ein fortgeschrittenes Pilotsystem handelt (Systeme für Kontrolle und Energiemanagement, Internet der Dinge) oder wenn das Projekt dazu führt, dass das jeweilige Fernwärme- und -kühlungssystem mit niedrigeren Temperaturen betrieben wird.

(10)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass das errichtete System einen durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einen Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤1,5 haben soll und die Renovierungsmaßnahmen den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder den Verlust durch Leckagen um mehr als 20 % verringern sollen.

(11)

Wenn das Ziel der Maßnahme für das errichtete durchgängige Abwassersystem ein Nettoenergieverbrauch von null oder für die Erneuerung des durchgängigen Abwassersystems eine Verringerung des durchschnittlichen Energieverbrauchs von mindestens 10 % ist (ausschließlich durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen).

(12)

Wenn das Ziel der Maßnahme eine Verarbeitung von zumindest 50 % der verarbeiteten getrennt gesammelten ungefährlichen Abfälle (erfasst nach Gewicht) zu Sekundärrohstoffen ist.

(13)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, Industriestandorte und kontaminierte Standorte in natürliche CO2-Senken umzuwandeln.

(14)

Für die Interventionsbereiche 56 bis 62 können die Interventionsbereiche 73, 74 und 77 für Bestandteile der Maßnahmen verwendet werden, die sich auf Interventionen im Bereich alternative Kraftstoffe etwa für Elektrofahrzeuge oder öffentliche Verkehrsmittel beziehen.

(15)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf elektrifizierte Streckenanlagen und diesbezügliche untergeordnete Systeme bezieht oder wenn es einen Plan zur Elektrifizierung gibt oder wenn es innerhalb von höchstens zehn Jahren für die Nutzung durch Züge ohne Auspuffemissionen geeignet sein wird.

(16)

Gilt auch für Züge mit Zweikrafttriebwagen.

(17)

Umweltfreundliche Nahverkehrsinfrastruktur bezeichnet Infrastruktur, die das Betreiben von rollendem Material mit Null-Emissionen ermöglicht.

(18)

Umweltfreundliches rollendes Material im Nahverkehr bezieht sich auf rollendes Material mit Null-Emissionen.

(19)

Wenn das Ziel der Maßnahme der Richtlinie (EU) 2018/2001 entspricht.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.