Artikel 1 VO (EU) 2021/331

Formular für die Meldung von Missbrauch

(1) Die Meldung von Missbrauch seitens einer gewerblichen Mittlerorganisation erfolgt unter Verwendung eines Formulars, das die unter den Nummern 1 bis 7 des Anhangs aufgeführten Informationen enthält und die dort aufgeführten technischen Anforderungen erfüllt.

(2) Das Formular kann in jeder beliebigen Amtssprache der Union ausgefüllt werden.

(3) Vor der Übermittlung des Formulars wird der Antragsteller gemäß Nummer 7 des Anhangs aufgefordert zu bestätigen, dass er die allgemeinen Bedingungen für die Übermittlung der Missbrauchsmeldung, einschließlich der Tatsache, dass die Meldung keine personenbezogenen Angaben enthalten sollte, sowie den Verwendungszweck der bereitgestellten Informationen verstanden hat und diesen zustimmt.

(4) Nach der Übermittlung wird das Formular automatisch an die ETIAS-Zentralstelle gesandt.

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