Artikel 5 VO (EU) 2021/331

Spezifische Sicherheitsmaßnahmen

Das Formular für Missbrauchsmeldungen wird so gestaltet und implementiert, dass im Einklang mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission(1) die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen, der Schutz der personenbezogenen Daten sowie die Beweisbarkeit von Transaktionen sichergestellt sind. Seine technische und organisatorische Umsetzung erfüllt die Anforderungen des Sicherheitsplans des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems gemäß Artikel 59 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1240 und der für die öffentliche Website und die Anwendung für Mobilgeräte gemäß Artikel 16 Absatz 10 der genannten Verordnung geltenden Bestimmungen in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die Sicherheit von Kommunikations- und Informationssystemen in der Europäischen Kommission; ABl. L 6 vom 11.1.2017, S. 40.

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