Artikel 4 VO (EU) 2021/331
Rolle der ETIAS-Zentralstelle
(1) Die ETIAS-Zentralstelle
- a)
- überwacht, verarbeitet und analysiert alle Missbrauchsmeldungen;
- b)
- veröffentlicht auf der offiziellen öffentlichen Website und in der Anwendung für Mobilgeräte relevante Informationen, um Missbrauch zu verhindern.
(2) Die ETIAS-Zentralstelle übermittelt der Kommission einmal jährlich einen Bericht, der zumindest Folgendes umfasst:
- a)
- eine anonymisierte Beschreibung der gemeldeten Missbrauchsfälle, einschließlich Ähnlichkeiten zwischen den Fällen, Wiederholungen, Trends und Merkmalen;
- b)
- einen Überblick über die Maßnahmen zur Anpassung der für die Öffentlichkeit und die Antragsteller bestimmten Informationen.
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