Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/331
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 24. Februar 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula von der Leyen
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