Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/331

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 24. Februar 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula von der Leyen

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