ANHANG IV VO (EU) 2021/340

Die Anhänge I, II, IV, V, VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang I wird folgende Nummer 42 angefügt:

42.
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.

2.
In Anhang II erhält Tabelle 1 folgende Fassung:

Tabelle 1

Energieeffizienzklassen von Kühlgeräten

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI ≤ 41
B 41 < EEI ≤ 51
C 51 < EEI ≤ 64
D 64 < EEI ≤ 80
E 80 < EEI ≤ 100
F 100 < EEI ≤ 125
G EEI > 125

3.
Anhang IV Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Wortlaut eingefügt:

„Wird ein Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Anhang VI Tabelle 7 der vorliegenden Verordnung angegeben, so muss der Lieferant den angegebenen Wert für die Berechnungen gemäß diesem Anhang verwenden.”

b)
Die Buchstaben h und i erhalten folgende Fassung:

h)
das Gefriervermögen eines Fachs, ausgedrückt in kg/24h und auf eine Dezimalstelle gerundet, wird wie folgt berechnet: 24 × das Gewicht der leichten Beladung dieses Fachs, geteilt durch die Gefrierzeit, die nötig ist, um bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C die Temperatur der leichten Beladung von 25 °C auf – 18 °C zu senken;
i)
bei 4-Sterne-Fächern muss die Gefrierzeit, die nötig ist, um bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C die Temperatur der leichten Beladung von 25 °C auf – 18 °C zu senken, so sein, dass das daraus resultierende Gefriervermögen der Anforderung in Anhang I Nummer 4 entspricht;;

c)
Folgender Buchstabe k wird angefügt:

k)
das Gewicht der leichten Beladung jedes 4-Sterne-Fachs beträgt:

3,5 kg/100 l des Rauminhalts des geprüften 4-Sterne-Fachs, auf die nächstliegenden 0,5 kg aufgerundet; und

2 kg bei einem 4-Sterne-Fach mit einem Rauminhalt, bei dem 3,5 kg/100 l zu einem Wert unter 2 kg führen würde;

falls das Kühlgerät eine Kombination von 3- und 4-Sterne-Fächern umfasst, wird die Summe der Gewichte der leichten Beladung so erhöht, dass die Summe der Gewichte der leichten Beladung aller 4-Sterne-Fächern folgenden Werten entspricht:

3,5 kg/100 l des Gesamtrauminhalts aller 4- und 3-Sterne-Fächer, auf die nächstliegenden 0,5 kg aufgerundet; und

2 kg bei einem Gesamtrauminhalt aller 4- und 3-Sterne-Fächern, bei dem 3,5 kg/100 l zu einem Wert unter 2 kg führen würde.

4.
In Anhang V erhält Tabelle 6 folgende Fassung:

Tabelle 6

Produktdatenblatt

Name oder Handelsmarke des Lieferanten (**) , (****):
Anschrift des Lieferanten (**) , (****):
Modellkennung (****):
Art des Kühlgeräts:
Geräuscharmes Gerät: [ja/nein] Bauart: [Einbaugerät/freistehend]
Weinlagerschrank: [ja/nein] Anderes Kühlgerät: [ja/nein]
Allgemeine Produktparameter:
Parameter Wert Parameter Wert
Gesamtabmessungen (in Millimeter) (**),(****) Höhe x Gesamtrauminhalt (in dm3 oder l) x
Breite x
Tiefe x
EEI x Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G] (***)
Luftschallemissionen (in dB(A) re 1 pW) x Luftschallemissionsklasse [A/B/C/D] (****)
Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x Klimaklasse: [erweiterte gemäßigte/gemäßigte/subtropische/tropische Zone]
Mindestumgebungstemperatur (in °C), für die das Kühlgerät geeignet ist xc Höchstumgebungstemperatur (in °C), für die das Kühlgerät geeignet ist x(***)
Winterschaltung [ja/nein]
Fachparameter:
Fachtyp Fachparameter und -werte
Rauminhalt des Fachs (in dm3 oder l)

Empfohlene Temperatureinstellung für eine optimierte Lebensmittellagerung (in °C)

Diese Einstellungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Lagerbedingungen nach Anhang IV Tabelle 3 stehen

Gefriervermögen (in kg/24h)

Entfrostungsart

(automatische Entfrostung = A,

manuelle Entfrostung = M)

Speisekammerfach [ja/nein] x,x x [A/M]
Weinlagerfach [ja/nein] x,x x [A/M]
Kellerfach [ja/nein] x,x x [A/M]
Lagerfach für frische Lebensmittel [ja/nein] x,x x [A/M]
Kaltlagerfach [ja/nein] x,x x [A/M]
Null-Sterne- oder Eisbereiterfach [ja/nein] x,x x [A/M]
Ein-Stern-Fach [ja/nein] x,x x [A/M]
Zwei-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x [A/M]
Drei-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x [A/M]
Vier-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x x,x [A/M]
Zwei-Sterne-Abteil [ja/nein] x,x x [A/M]
Fach mit variabler Temperatur Fachtypen x,x x x,xx (für Vier-Sterne-Fächer) oder — [A/M]
Für Vier-Sterne-Fächer
Schnelleinfrierfunktion [ja/nein]
Für Weinlagerschränke:
Anzahl der Standardweinflaschen x
Lichtquellenparameter (*) , (**):
Art der Lichtquelle [Beleuchtungstechnologie]
Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G]
Mindestlaufzeit der vom Hersteller angebotenen Garantie (**) , (****):
Weitere Angaben (**) , (****):
Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission(2) zu finden sind:

5.
Anhang VI Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation muss Folgendes umfassen:

a)
eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells;
b)
Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder sonstige angewandte Messnormen;
c)
besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind;
d)
die Werte der in Tabelle 7 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte;
e)
die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV;
f)
die Prüfbedingungen, sofern unter Buchstabe b nicht hinreichend beschrieben;
g)
etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen.

Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.

Tabelle 7

Technische Parameter des Modells und angegebene Werte für Kühlgeräte

Allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Kühlgerätemodells:
Produktspezifikationen:
Allgemeine Produktspezifikationen:
Parameter Wert Parameter Wert
Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx EEI (in %) x,x
Standardmäßiger jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx Kombiparameter x,xx
Temperaturanstiegszeit (in h) x,xx Lastfaktor x,x
Faktor für den Wärmeverlust durch die Tür x,xxx Klimaklasse [erweiterte gemäßigte/gemäßigte/subtropische/tropische Zone]
Art des Heizelements zur Verhinderung der Kondensation [manuelle Aktivierung und Deaktivierung/umgebungsgesteuert/sonstiges/keins] Luftschallemissionen (in dB(A) re 1 pW) x
Zusätzliche Produktspezifikationen für Kühlgeräte, ausgenommen geräuscharme Kühlgeräte:
Parameter Wert
Täglicher Energieverbrauch bei 32 °C (in kWh/24h) x,xxx
Zusätzliche Produktspezifikationen für geräuscharme Kühlgeräte:
Parameter Wert
Täglicher Energieverbrauch bei 25 °C (in kWh/24h) x,xxx
Zusätzliche Produktspezifikationen für Weinlagerschränke
Parameter Wert Parameter Wert
Innenfeuchtigkeit (%) [Bereich] Anzahl der Flaschen X

Enthält das Kühlgerät mehrere Fächer desselben Typs, sind die Zeilen für diese Fächer zu wiederholen. Bei Nichtvorhandensein eines bestimmten Fachtyps ist bei den Parameterwerten des Fachs „-” anzugeben.

Fachspezifikationen:
Fachparameter und -werte
Fachtyp Zieltemperatur (°C) Rauminhalt des Fachs (in dm3 oder l) Gefriervermögen (in kg/24h) Thermodynamischer Parameter (rc) Nc M c Entfrostungsfaktor (Ac) Einbaufaktor (Bc)
Speisekammerfach + 17 x,x 0,35 75 0,12 1,00 x,xx
Weinlagerfach + 12 x,x 0,60 75 0,12 1,00 x,xx
Kellerfach + 12 x,x 0,60 75 0,12 1,00 x,xx
Lagerfach für frische Lebensmittel + 4 x,x 1,00 75 0,12 1,00 x,xx
Kaltlagerfach + 2 x,x 1,10 138 0,12 1,00 x,xx
Null-Sterne- oder Eisbereiterfach 0 x,x 1,20 138 0,15 x,xx x,xx
Ein-Stern-Fach – 6 x,x 1,50 138 0,15 x,xx x,xx
Zwei-Sterne-Fach – 12 x,x 1,80 138 0,15 x,xx x,xx
Drei-Sterne-Fach – 18 x,x 2,10 138 0,15 x,xx x,xx
Vier-Sterne-Fach – 18 x,x x,x 2,10 138 0,15 x,xx x,xx
Zwei-Sterne-Abteil – 12 x,x 2,10 138 0,15 x,xx x,xx
Fach mit variabler Temperatur X x,x x,xx (für Vier-Sterne-Fächer) oder — x,xx x x,xx x,xx x,xx

Die Summe der Rauminhalte der Kaltlagerfächer und der Kühlfächer

[in l oder dm3]

x
Die Summe der Rauminhalte der Tiefkühlfächer[l oder dm3] X

6.
Anhang IX wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt veröffentlichten Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation angegebenen Werte.”

b)
In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen” ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG” .
c)
Nummer 7 erhält folgende Fassung:

7.
Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.

d)
Tabelle 8 erhält folgende Fassung:

Tabelle 8

Prüftoleranzen für gemessene Parameter

Parameter Prüftoleranzen
Gesamtrauminhalt und Rauminhalt des Fachs Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 3 % oder 1 Liter unterschreiten, je nachdem, welcher Wert der größere ist.
Gefriervermögen Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
E32 Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten.
Jährlicher Energieverbrauch Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten.
Innenfeuchtigkeit von Weinlagerschränken (%) Der ermittelte Wert(*****) darf vom angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % abweichen.
Luftschallemissionen Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 2 dB(A) re 1 pW überschreiten.
Temperaturanstiegszeit Der ermittelte Wert(*****) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 15 % unterschreiten.

Fußnote(n):

(*)

Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts)..

(1)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts).

(**)

Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(***)

Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.

(****)

Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(2)

Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission (siehe Seite 187 dieses Amtsblatts).

(*****)

Werden gemäß Nummer 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert das arithmetische Mittel der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.

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