ANHANG V VO (EU) 2021/340
Die Anhänge I, II, IV, V, VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang I wird folgende Nummer 24 angefügt:
- 24.
- „angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.
- 2.
- In Anhang II erhält der Titel der Tabelle 1 folgende Fassung: „Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeschirrspülern” .
- 3.
-
Anhang IV wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nach Absatz 1 wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Wird ein Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Anhang VI Tabelle 4 der vorliegenden Verordnung angegeben, so muss der Lieferant den angegebenen Wert für die Berechnungen gemäß diesem Anhang verwenden.”
- b)
-
Die Nummern 2, 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
- 2.
- REINIGUNGSLEISTUNGSINDEX
Für die Berechnung des Trocknungsleistungsindex (ID) eines Haushaltsgeschirrspülermodells wird die Trocknungsleistung des eco-Programms mit der Trocknungsleistung eines Bezugs-Geschirrspülers verglichen. Der ID wird wie folgt berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet: ID = exp (ln ID) und ln ID = (1/n) × Σni = 1 ln(ID,i) Dabei gilt: ID,i ist der Trocknungsleistungsindex des eco-Programms des geprüften Haushaltsgeschirrspülers in einem Probelauf (i); n ist die Zahl der kombinierten Reinigungs- und Trocknungs-Probeläufe. Der ID,i wird wie folgt berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet: ln ID,i = ln (DT,i/DR,t) Dabei gilt: DT,i ist die durchschnittliche Trocknungsleistung des eco-Programms des geprüften Haushaltsgeschirrspülers in einem Probelauf (i), auf drei Dezimalstellen gerundet; DR,t ist die Vergleichs-Trocknungsleistung des Bezugs-Geschirrspülers, auf drei Dezimalstellen gerundet.- 3.
- TROCKNUNGSLEISTUNGSINDEX
Soweit zutreffend, wird die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po), im Bereitschaftszustand (Psm) und bei Zeitvorwahl (Pds) gemessen, in W angegeben und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Bei der Messung der Leistungsaufnahme in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme ist Folgendes zu überprüfen und aufzuzeichnen:- 4.
- BETRIEBSARTEN MIT GERINGER LEISTUNGSAUFNAHME
- —
Ist die Informationsanzeige aktiviert oder nicht?
- —
Ist die Netzwerkverbindung aktiviert oder nicht?
- 4.
-
In Anhang V erhält Tabelle 3 folgende Fassung:
Tabelle 3
Inhalt, Aufbau und Format des Produktdatenblatts
Name oder Handelsmarke des Lieferanten (*) , (***): Anschrift des Lieferanten (*) , (***): Modellkennung (*): Allgemeine Produktparameter: Parameter Wert Parameter Wert Nennkapazität(**) (ps) x Abmessungen in cm(*),(***) Höhe x Breite x Tiefe x EEI(**) x,x Energieeffizienzklasse(**) [A/B/C/D/E/F/G] (****) Reinigungsleistungsindex(**) x,xxx Trocknungsleistungsindex(**) x,xxx Energieverbrauch in kWh [pro Betriebszyklus] im eco-Programm bei Kaltwasseranschluss. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts ab. x,xxx Wasserverbrauch in Litern [pro Betriebszyklus] im eco-Programm. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts und vom Härtegrad des Wassers ab. x,x Programmdauer(**) (h:min) x:xx Typ [Einbaugerät/freistehend] Luftschallemissionen(**) (in dB(A) re 1 pW) x Luftschallemissionsklasse(**) [A/B/C/D](****) Aus-Zustand (W) (falls zutreffend) x,xx Bereitschaftszustand (W) (falls zutreffend) x,xx Zeitvorwahl (W) (falls zutreffend) x,xx vernetzter Bereitschaftsbetrieb (W) (falls zutreffend) x,xx Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie (*) , (***): Weitere Angaben (*) , (***): Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Anhang II Nummer 6 der Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission(1) zu finden sind: - 5.
-
Anhang VI Nummer 1 erhält folgende Fassung:
- 1.
-
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation muss Folgendes umfassen:
- a)
- eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells;
- b)
- Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder sonstige angewandte Messnormen;
- c)
- besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind;
- d)
- die Werte der in Tabelle 4 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte;
- e)
- die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV;
- f)
- die Prüfbedingungen, sofern unter Buchstabe b nicht hinreichend beschrieben;
- g)
- etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen.
Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.
Tabelle 4
Technische Parameter des Modells und angegebene Werte für Haushaltsgeschirrspüler
PARAMETER ANGEGEBENER WERT EINHEIT Nennkapazität in Maßgedecken X — Energieverbrauch des eco-Programms (EPEC), auf drei Dezimalstellen gerundet X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Standardprogramms (SPEC), auf drei Dezimalstellen gerundet X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieeffizienzindex (EEI) X,X — Wasserverbrauch des eco-Programms (EPEC), auf eine Dezimalstelle gerundet X,X l/Betriebszyklus Reinigungsleistungsindex (IC) X,XXX — Trocknungsleistungsindex (ID) X,XXX — Dauer des eco-Programms (Tt), auf die nächstliegende ganze Minute gerundet X:XX h:min Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) (sofern zutreffend), auf zwei Dezimalstellen gerundet X,XX W Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) (sofern zutreffend), auf zwei Dezimalstellen gerundet X,XX W Werden im Bereitschaftszustand Informationen angezeigt? Ja/Nein — Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (Psm) (sofern zutreffend), auf zwei Dezimalstellen gerundet X,XX W Leistungsaufnahme bei Zeitvorwahl (Pds) (sofern zutreffend), auf zwei Dezimalstellen gerundet X,XX W Luftschallemissionen X dB(A) re 1 pW - 6.
-
Anhang IX wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt veröffentlichten Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation angegebenen Werte.”
- b)
- In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen” ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG” .
- c)
-
Nummer 7 erhält folgende Fassung:
- 7.
- Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.
Fußnote(n):
- (*)
Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.
- (**)
Angaben für das eco-Programm.
- (***)
Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.
- (****)
Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.
- (1)
Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission (siehe Seite 267 dieses Amtsblatts).
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